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    genügt es wenn ich auf eine Homepage einfach schreibe [email protected] oder wann darf man was von einer Homepage mitnehemen und wann nicht

  • #2
    AW: Copyright

    Zitat von HappyHappy Beitrag anzeigen
    genügt es wenn ich auf eine Homepage einfach schreibe [email protected] oder wann darf man was von einer Homepage mitnehemen und wann nicht
    du brauchst nichts zu schreiben, laut urheberrecht bist du der besitzer.

    wann man was von einer homepage mitnehmen darf: privatpersonen können dies für den privatgebrauch immer tun, ohne wenn und aber.

    wiederveröffentlicht darf allerdings, ohne dein einverständnis, nur das werden, was nicht genügende schöpfungshöhe hat.....

    gruß
    AC/DC Fanpage www.ifyouwantblood.de
    Nein zur Zensur im Internet und anderswo - Anonymous

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    • #3
      AW: Copyright

      wiederveröffentlicht darf allerdings, ohne dein einverständnis, nur das werden, was nicht genügende schöpfungshöhe hat.....
      wie ist das gemeint??

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      • #4
        AW: Copyright

        Zitat von HappyHappy Beitrag anzeigen
        wiederveröffentlicht darf allerdings, ohne dein einverständnis, nur das werden, was nicht genügende schöpfungshöhe hat.....
        wie ist das gemeint??
        undbedeutende dinge sind damit gemeint. zum beispiel die einzelnen smileys hier im board. aber auch wenn du beispielsweise eine linie auf ein blatt papier malst usw....
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        • #5
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          danke, wenn ich eine tierseite zB mache und die anatomie oder aufzucht kopiere darf ich oder darf ich nicht

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          • #6
            AW: Copyright

            Zitat von HappyHappy Beitrag anzeigen
            danke, wenn ich eine tierseite zB mache und die anatomie oder aufzucht kopiere darf ich oder darf ich nicht
            entscheidend ist wo du das her hast (von wo kopiert)
            LuNe's Blog*Meine Software- und Tippssammlungen *
            Twitter * Meine Tel-Domain

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            • #7
              AW: Copyright

              was macht da den unterschied

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              • #8
                AW: Copyright

                Zitat von HappyHappy Beitrag anzeigen
                was macht da den unterschied
                es gibt authoren die erlauben, dass ihre bilder genutzt werden, andere wiederum erlauben es nicht.
                AC/DC Fanpage www.ifyouwantblood.de
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                • #9
                  AW: Copyright

                  Du darfst grundsätzlich erstmal garnichts übernehme. Es wäre ja auch noch schöner. Behaupten man hätte eine eigene Homepage, aber die Texte sind von anderen Leuten geklaut, die sich da viel Mühe gegeben haben!

                  Es gibt aber Personen, die dir - wenn du lieb fragst, oder auch ganz generell (GNU, z.B. Wikipedia) - erlauben ihre Texte zu verwenden. Z.T. mit unterschiedlichen Konditionen (du darfst manchmal kein Geld damit verdienen, oder musst dranschreiben wo die Texte her sind ...)


                  Edit (autom. Beitragszusammenführung):

                  Hallo,
                  Zitat von HappyHappy Beitrag anzeigen
                  danke, wenn ich eine tierseite zB mache und die anatomie oder aufzucht kopiere darf ich oder darf ich nicht
                  Gut gemeinter Ratschlag: Wenn du von Anatomie und Aufzucht keine Ahnung hast, dann schreib darüber auch nichts auf deiner Homepage. Bringt doch nichts, nur damit das Ego befriedigt ist, sich über eine Thema auszulassen, oder wild Bruchstücke zusammenzusammeln, die man nicht beurteilen kann. Du richtest damit womöglich sogar Schaden, bei den Personen an, die dir das glauben.
                  Verlinke einfach auf eine Seite die das Thema deiner Meinung nach gut behandelt, füge noch ein paar Literaturhinweise ein, und dann ist das deutlich besser.
                  Grüße, Geoemyda
                  Zuletzt geändert von Geoemyda; 26.10.2007, 16:00. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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                  • #10
                    AW: Copyright

                    Zitat von Brian Beitrag anzeigen
                    du brauchst nichts zu schreiben, laut urheberrecht bist du der besitzer.
                    falsch...
                    urheber heisst nicht gleich besitzer.
                    urheber bleibt man...
                    es ändern sich (nur) die verwertungsrechte.
                    wenn B die *sache* von A (des urhebers) kauft (oder auch geschenkt bekommt), ebenso die rechte daran, ist B der besitzer...
                    dann kann auch B entscheiden, was mit der sache geschieht.
                    A ist *nur* urheber (und hat die *verwertungsrechte* ganz, oder teilweise) an B verkauft.
                    kommt auf den vertrag an.
                    A kann sagen, B darf es nur verwerten / benutzen... (z.b. freeware-progs)
                    (dann bleibt B auch nur benutzer und A der eigentümer / urheber)
                    oder,
                    B darf es auch verkaufen (also auch damit geld verdienen... wobei A auch mit verdienen kann... oder nicht... je nach vertrag)
                    oder,
                    A kann es auch B komplett verkaufen....
                    B kann dann uneingeschränkt die sache verwerten / veröffentlichen / verkaufen,
                    wobei A dann keinerlei rechte für die verwertung mehr hat...
                    A ist dann nur noch urheber und darf sein eigenes werk (eventuell) nicht mehr (ohne erlaubnis von B) frei verwenden, schon gar nicht verkaufen.
                    Zuletzt geändert von arko-fn; 26.10.2007, 23:15.
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                    • #11
                      AW: Copyright

                      Zitat von arko-fn Beitrag anzeigen
                      falsch...
                      urheber heisst nicht gleich besitzer.
                      urheber bleibt man...
                      es ändern sich (nur) die verwertungsrechte.
                      wenn B die *sache* von A (des urhebers) kauft (oder auch geschenkt bekommt), ebenso die rechte daran, ist B der besitzer...
                      dann kann auch B entscheiden, was mit der sache geschieht.
                      A ist *nur* urheber (und hat die *verwertungsrechte* ganz, oder teilweise) an B verkauft.
                      kommt auf den vertrag an.
                      A kann sagen, B darf es nur verwerten / benutzen... (z.b. freeware-progs)
                      (dann bleibt B auch nur benutzer und A der eigentümer / urheber)
                      oder,
                      B darf es auch verkaufen (also auch damit geld verdienen... wobei A auch mit verdienen kann... oder nicht... je nach vertrag)
                      oder,
                      A kann es auch B komplett verkaufen....
                      B kann dann uneingeschränkt die sache verwerten / veröffentlichen / verkaufen,
                      wobei A dann keinerlei rechte für die verwertung mehr hat...
                      A ist dann nur noch urheber und darf sein eigenes werk (eventuell) nicht mehr (ohne erlaubnis von B) frei verwenden, schon gar nicht verkaufen.
                      kompletter blödsinn. du bleibst immer urheber und immer besitzer (übrigens auch eigentümer). das einzigste was du verkaufen kannst, sind lizenzen. bei den lizenzen kannst du nun anfangen zu unterscheiden, da bleibst du eigentümer, während der käufer besitzer wird. vgl. §7 urhg.
                      solltest du dein "urheberrecht komplett verkaufen" wollen, heißt das nichts anderes, als das du eine uneingeschränkte lizenz ausstellst mit kompletter vertretungsbefugnis deiner rechte.
                      Zuletzt geändert von Brian; 27.10.2007, 07:52.
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                      • #12
                        AW: Copyright

                        Zitat von Brian Beitrag anzeigen
                        kompletter blödsinn. du bleibst immer urheber und immer besitzer (übrigens auch eigentümer). das einzigste was du verkaufen kannst, sind lizenzen. bei den lizenzen kannst du nun anfangen zu unterscheiden, da bleibst du eigentümer, während der käufer besitzer wird. vgl. §7 urhg.
                        solltest du dein "urheberrecht komplett verkaufen" wollen, heißt das nichts anderes, als das du eine uneingeschränkte lizenz ausstellst mit kompletter vertretungsbefugnis deiner rechte.
                        nein !!!
                        § 7 Urheber
                        Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
                        nichts weiter.
                        verkaufst du dein werk, bleibst du urheber, bist aber kein besitzer des werkes mehr.
                        bsp.:
                        ein tischler baut eine schrank... dann ist er der urheber.
                        verkauft er den schrank, ist er urheber, aber nicht mehr besitzer.
                        lässt der tischler die art und produktionsweise des schrankes schützen, darf kein anderen ihn in der art und weise so bauen.
                        in dem fall kann der tischler lizenzen, zum bau des schrankes, an andere tischler vergeben.
                        verkauft du tischler seine urheberrechte an xyz, bleibt er zwar urheber, hat aber xyz die alleinigen verwertungs-/ vervielfältigungsrechte.
                        der tischler hat keine rechte mehr an seinem werk, außer urheber zu sein.

                        oder...
                        du baust dir ein haus...
                        dann bist du erbauer (urheber)
                        nach ein paar jahren verkaufst du das haus...
                        du bleibst erbauer (urheber), bist aber nicht mehr eigentümer...
                        was der käufer mit dem haus macht, ist allein seine sache.
                        (z.b. abreißen könntest du als erbauer nicht verhindern)
                        vermietest du aber das haus, wird dein haus von jemand anderem genutzt.
                        du bist erbauer (urheber) und eigentümer.
                        der mieter darf mit dem haus nichts machen, was du nicht willst.

                        eigentlich logisch... oder?
                        Zuletzt geändert von arko-fn; 27.10.2007, 12:04.
                        sigpic
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                        • #13
                          AW: Copyright

                          Zitat von arko-fn Beitrag anzeigen
                          nein !!!
                          nichts weiter.
                          verkaufst du dein werk, bleibst du urheber, bist aber kein besitzer des werkes mehr.
                          bsp.:
                          ein tischler baut eine schrank... dann ist er der urheber.
                          verkauft er den schrank, ist er urheber, aber nicht mehr besitzer.
                          lässt der tischler die art und produktionsweise des schrankes schützen, darf kein anderen ihn in der art und weise so bauen.
                          in dem fall kann der tischler lizenzen, zum bau des schrankes, an andere tischler vergeben.
                          verkauft du tischler seine urheberrechte an xyz, bleibt er zwar urheber, hat aber xyz die alleinigen verwertungs-/ vervielfältigungsrechte.
                          der tischler hat keine rechte mehr an seinem werk, außer urheber zu sein.

                          oder...
                          du baust dir ein haus...
                          dann bist du erbauer (urheber)
                          nach ein paar jahren verkaufst du das haus...
                          du bleibst erbauer (urheber), bist aber nicht mehr eigentümer...
                          was der käufer mit dem haus macht, ist allein seine sache.
                          (z.b. abreißen könntest du als erbauer nicht verhindern)
                          vermietest du aber das haus, wird dein haus von jemand anderem genutzt.
                          du bist erbauer (urheber) und eigentümer.
                          der mieter darf mit dem haus nichts machen, was du nicht willst.

                          eigentlich logisch... oder?
                          du bist nie urheber an einem tisch oder an einem haus, das was du beredest sind besitz und rechtsgeschäfte.... das urheberrecht schützt folgendes:

                          § 1 UrhG Allgemeines

                          Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
                          § 2 UrhG Geschützte Werke

                          (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

                          1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

                          2. Werke der Musik;

                          3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

                          4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

                          5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

                          6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

                          7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

                          (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
                          ich muss dich aber noch weiter mit gesetzen zumüllen:

                          § 29 UrhG Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht

                          (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.

                          (2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.
                          § 31 UrhG Einräumung von Nutzungsrechten

                          (1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

                          (2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.

                          (3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.

                          (4) Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam.

                          (5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zu Grunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
                          Zuletzt geändert von Brian; 27.10.2007, 14:35.
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                          • #14
                            AW: Copyright

                            Zitat von Brian Beitrag anzeigen
                            du bist nie urheber an einem tisch oder an einem haus, das was du beredest sind besitz und rechtsgeschäfte.... das urheberrecht schützt folgendes:...
                            wiederr fehler..
                            wenn, musst du das gesamte urhg zitieren...
                            § 2 Geschützte Werke

                            (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

                            1.
                            Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
                            2.
                            Werke der Musik;
                            3.
                            pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
                            4.
                            Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

                            5.
                            Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
                            6.
                            Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
                            7.
                            Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
                            bau mal einen ikea-tisch nach... und vertreib den...
                            was meinst, was du da für ärger bekommst...

                            und
                            § 29 UrhG Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht

                            (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.

                            (2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.
                            nichts anderes hab ich gesagt...
                            siehe oben

                            ich erklär dir das mal andersrum...
                            kaufst du dir einen daimler, bist du besitzer... aber nicht urheber
                            der daimler gehört aber dir...
                            würdest bestimmt ziemlich meckern, wenn der gf von daimler kommt und sagt: das ist mein auto...
                            bist du nun besitzer, oder hast du nur das recht gekauft, das auto zu fahren ?
                            fährst du vom händler aus zum schrottplatz und lässt ihn einstampfen, ist es deine sache...
                            dann bist du natürlich urheber des schrottwürfels... (und hast die rechte daran... hihihi)
                            Zuletzt geändert von arko-fn; 28.10.2007, 00:56.
                            sigpic
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                            • #15
                              AW: Copyright

                              Zitat von arko-fn Beitrag anzeigen
                              wiederr fehler..
                              wenn, musst du das gesamte urhg zitieren...
                              bau mal einen ikea-tisch nach... und vertreib den...
                              was meinst, was du da für ärger bekommst...

                              undnichts anderes hab ich gesagt...
                              siehe oben

                              ich erklär dir das mal andersrum...
                              kaufst du dir einen daimler, bist du besitzer... aber nicht urheber
                              der daimler gehört aber dir...
                              würdest bestimmt ziemlich meckern, wenn der gf von daimler kommt und sagt: das ist mein auto...
                              bist du nun besitzer, oder hast du nur das recht gekauft, das auto zu fahren ?
                              fährst du vom händler aus zum schrottplatz und lässt ihn einstampfen, ist es deine sache...
                              dann bist du natürlich urheber des schrottwürfels... (und hast die rechte daran... hihihi)
                              wie passt das auto unter UrHG §2? vgl. Markenrecht - Patentrecht

                              zum tisch: wenn stinknormal: NIEMALS (von was anderem reden wir hier nicht). vgl.:

                              (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
                              der tisch kann hierunter fallen, wenn er einzigartige merkmale enthält und somit als Bildende Kunst zählt:

                              4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
                              was meinst du was sonst wirklich auf dem möbelmarkt los wäre? sieh dir einige möbelhäuser mal an - dort findest du einigermaßen dasselbe. hier gilt Markenrecht - Patentrecht.

                              so und nun:
                              du kannst nur nutzungsrechte verkaufen. nutzungsrechte können alle rechte die das BGB unter Besitzrecht erfasst enthalten. Ein korrektes beispiel:

                              A malt Bild 1
                              B kauft Bild 1 - womit er durchgreifende Nutzungsrechte erlangt
                              A ist Besitzer/Eigentümer ohne geltenzumachende Besitzrechte aber mit Urheberrecht
                              B bestitzt alle Rechte an Bild 1, außer dem Urheberrecht!
                              der Fall ist nun, dass A das Bild nicht Benutzen/Wegnehmen kann ohne B zu fragen.
                              anderererseits darf B das Bild nicht kopieren (für den Handel)
                              AC/DC Fanpage www.ifyouwantblood.de
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                                Hallo,

                                ich bin neu hier und Webseiten-Anfänger. Trotzdem möchte ich in einem HR-Tag mit Css ein Bild anzeigen, dass nur horizontal über die gesamte Seite wiederholt wird.
                                HTML-Code:
                                  <!--<div id="bild2">      
                                <img src="..\Bilder\TrennungTranparentQuer.jpeg">
                                ...
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                              • bodan
                                CloudFest Hackathon 2023 noch bis 23 März- mit innovativen Projekten
                                Hi liebe Homepage-Foren-Feunde,


                                hier ein kurzer Hinweis auf das CloudFest 2023

                                wie immer gibts eine Fülle von Angeboten am Fest. Da ist ganz ganz viel dabei!
                                ...unter anderem auch mit innovativen WordPress-Projekten: VS Code-Erweiterung für In-Browser-Entwicklung...
                                21.03.2023, 12:41
                              • PatX
                                Design Hilfe zu einer Form die ein PHP Script triggert
                                Ich würde mich über eure Meinung zu dem folgenden Szenario freuen:

                                Ich möchte ein Formular einrichten, das im Wesentlichen die folgenden Schritte triggert:
                                - Ein PHP-Skript ausführen
                                - Formulardaten in die WordPress-Datenbank meiner Website speichern
                                - KEINE anderen...
                                21.03.2023, 07:20
                              • Reservespieler
                                Website pflegen
                                Ein freundliches Hallo an alle,
                                Ich würde gerne von meinem Verein die Pflege der Website übernehmen da es auch einige Vorteile als aktives Mitglied hat. Das Problem ist nur das ich überhaupt keine Ahnung davon habe.
                                Daher hier meine Frage:
                                Wie funktioniert sowas und was muss ich...
                                18.03.2023, 16:48

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