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  • Brian
    antwortet
    AW: Copyright

    diese erhebungen haben meinungsumfrage institute wie forsa gemacht. schau mal dort nach.

    aber zitieren darfst du immer. also bsp. so>

    laut golem.de steigt die anzahl der reisebücher unter senioren immer weiter an, es wird von einer steigung von % ausgegangen.
    gar kein thema....schön ist es dann auch direkt auf den artikel zu verlinken und immer wieder auf das paperboy urteil zu verweisen...

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  • LuNeX
    antwortet
    AW: Copyright

    lese den/die Artikel auf den Webseiten die du möchtest, schließe diese Seiten und jetzt schreibe. Da du die Seiten ja wohl kaum auswendig lernen wirst, sollte es dann ja wohl deine Fassung sein.

    Vielleicht haben ja noch andere Threadleser einen besseren Vorschlag.

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  • razzfazz
    antwortet
    AW: Copyright

    Danke LuNeX

    Wie "eigen" müssen denn diese "eigenen Worte" sein? Bei einem knappen, klaren Sachverhalt und einigen "Vordichtern" kann es schon zu verdammt viel auffällig/zufälligen Ähnlichkeiten kommen.

    razzfazz

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  • LuNeX
    antwortet
    AW: Copyright

    formuliere es mit deinen eigenen Worten und es gibt kein Problem.

    Eine andere Möglichkeit wäre, wenn du einen fremden Text übernimmst und die Erlaubnis des Urhebers hast. (und die gut aufheben)

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  • razzfazz
    antwortet
    AW: Copyright

    webmaster recht copyright

    Entschuldigt bitte, daß ich jetzt erst hier einsteige, aber Google hat mich gerade eben erst auf Eure Existenz aufmerksam gemacht.

    Ich hatte den Suchbegriff "webmaster recht copyright" eingegeben und bin hier gelandet.

    Das Thema passt.
    Ich baue gerade eine WebSeite auf, die sich an die Altersgruppe 50plus richtet, da lese ich (bei Golem) die Meldung das der Anteil der Reisebucher unter den Senioren immer größer wird u.s.w. Es werden auch Prozentzahlen genannt. Jetzt möchte ich diese Information auf meinen Seiten verwerten, Golem sagt ich darf nicht. Suche ich im Internet so finde ich diese Information an hundert anderen Stellen in sagenwirmal 5 verschiedenen Formulierungen. Muß ich nun herausfinden wo die Originalinformation herkommt oder darf ich die 6. Version selber dichten oder ist selbst die Kernaussage geschützt, denn irgendjemand hat ja schließlich mal die ganzen Zahlen gesammelt und ausgewertet. Muß ich, bevor ich behaupte der Eiffelturm sei 300 Meter hoch selber mit dem Maßband hin und nachmessen?

    Passt das noch in diesen Thread oder soll ich damit einen neuen aufmachen?

    Griele Füße
    razzfazz

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  • Brian
    antwortet
    AW: Copyright

    Zitat von arko-fn Beitrag anzeigen
    wiederr fehler..
    wenn, musst du das gesamte urhg zitieren...
    bau mal einen ikea-tisch nach... und vertreib den...
    was meinst, was du da für ärger bekommst...

    undnichts anderes hab ich gesagt...
    siehe oben

    ich erklär dir das mal andersrum...
    kaufst du dir einen daimler, bist du besitzer... aber nicht urheber
    der daimler gehört aber dir...
    würdest bestimmt ziemlich meckern, wenn der gf von daimler kommt und sagt: das ist mein auto...
    bist du nun besitzer, oder hast du nur das recht gekauft, das auto zu fahren ?
    fährst du vom händler aus zum schrottplatz und lässt ihn einstampfen, ist es deine sache...
    dann bist du natürlich urheber des schrottwürfels... (und hast die rechte daran... hihihi)
    wie passt das auto unter UrHG §2? vgl. Markenrecht - Patentrecht

    zum tisch: wenn stinknormal: NIEMALS (von was anderem reden wir hier nicht). vgl.:

    (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
    der tisch kann hierunter fallen, wenn er einzigartige merkmale enthält und somit als Bildende Kunst zählt:

    4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
    was meinst du was sonst wirklich auf dem möbelmarkt los wäre? sieh dir einige möbelhäuser mal an - dort findest du einigermaßen dasselbe. hier gilt Markenrecht - Patentrecht.

    so und nun:
    du kannst nur nutzungsrechte verkaufen. nutzungsrechte können alle rechte die das BGB unter Besitzrecht erfasst enthalten. Ein korrektes beispiel:

    A malt Bild 1
    B kauft Bild 1 - womit er durchgreifende Nutzungsrechte erlangt
    A ist Besitzer/Eigentümer ohne geltenzumachende Besitzrechte aber mit Urheberrecht
    B bestitzt alle Rechte an Bild 1, außer dem Urheberrecht!
    der Fall ist nun, dass A das Bild nicht Benutzen/Wegnehmen kann ohne B zu fragen.
    anderererseits darf B das Bild nicht kopieren (für den Handel)

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  • arko-fn
    antwortet
    AW: Copyright

    Zitat von Brian Beitrag anzeigen
    du bist nie urheber an einem tisch oder an einem haus, das was du beredest sind besitz und rechtsgeschäfte.... das urheberrecht schützt folgendes:...
    wiederr fehler..
    wenn, musst du das gesamte urhg zitieren...
    § 2 Geschützte Werke

    (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

    1.
    Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
    2.
    Werke der Musik;
    3.
    pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
    4.
    Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

    5.
    Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
    6.
    Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
    7.
    Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
    bau mal einen ikea-tisch nach... und vertreib den...
    was meinst, was du da für ärger bekommst...

    und
    § 29 UrhG Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht

    (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.

    (2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.
    nichts anderes hab ich gesagt...
    siehe oben

    ich erklär dir das mal andersrum...
    kaufst du dir einen daimler, bist du besitzer... aber nicht urheber
    der daimler gehört aber dir...
    würdest bestimmt ziemlich meckern, wenn der gf von daimler kommt und sagt: das ist mein auto...
    bist du nun besitzer, oder hast du nur das recht gekauft, das auto zu fahren ?
    fährst du vom händler aus zum schrottplatz und lässt ihn einstampfen, ist es deine sache...
    dann bist du natürlich urheber des schrottwürfels... (und hast die rechte daran... hihihi)
    Zuletzt geändert von arko-fn; 28.10.2007, 00:56.

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  • Brian
    antwortet
    AW: Copyright

    Zitat von arko-fn Beitrag anzeigen
    nein !!!
    nichts weiter.
    verkaufst du dein werk, bleibst du urheber, bist aber kein besitzer des werkes mehr.
    bsp.:
    ein tischler baut eine schrank... dann ist er der urheber.
    verkauft er den schrank, ist er urheber, aber nicht mehr besitzer.
    lässt der tischler die art und produktionsweise des schrankes schützen, darf kein anderen ihn in der art und weise so bauen.
    in dem fall kann der tischler lizenzen, zum bau des schrankes, an andere tischler vergeben.
    verkauft du tischler seine urheberrechte an xyz, bleibt er zwar urheber, hat aber xyz die alleinigen verwertungs-/ vervielfältigungsrechte.
    der tischler hat keine rechte mehr an seinem werk, außer urheber zu sein.

    oder...
    du baust dir ein haus...
    dann bist du erbauer (urheber)
    nach ein paar jahren verkaufst du das haus...
    du bleibst erbauer (urheber), bist aber nicht mehr eigentümer...
    was der käufer mit dem haus macht, ist allein seine sache.
    (z.b. abreißen könntest du als erbauer nicht verhindern)
    vermietest du aber das haus, wird dein haus von jemand anderem genutzt.
    du bist erbauer (urheber) und eigentümer.
    der mieter darf mit dem haus nichts machen, was du nicht willst.

    eigentlich logisch... oder?
    du bist nie urheber an einem tisch oder an einem haus, das was du beredest sind besitz und rechtsgeschäfte.... das urheberrecht schützt folgendes:

    § 1 UrhG Allgemeines

    Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
    § 2 UrhG Geschützte Werke

    (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

    1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

    2. Werke der Musik;

    3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

    4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

    5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

    6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

    7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

    (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
    ich muss dich aber noch weiter mit gesetzen zumüllen:

    § 29 UrhG Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht

    (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.

    (2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.
    § 31 UrhG Einräumung von Nutzungsrechten

    (1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

    (2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.

    (3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.

    (4) Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam.

    (5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zu Grunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
    Zuletzt geändert von Brian; 27.10.2007, 14:35.

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  • arko-fn
    antwortet
    AW: Copyright

    Zitat von Brian Beitrag anzeigen
    kompletter blödsinn. du bleibst immer urheber und immer besitzer (übrigens auch eigentümer). das einzigste was du verkaufen kannst, sind lizenzen. bei den lizenzen kannst du nun anfangen zu unterscheiden, da bleibst du eigentümer, während der käufer besitzer wird. vgl. §7 urhg.
    solltest du dein "urheberrecht komplett verkaufen" wollen, heißt das nichts anderes, als das du eine uneingeschränkte lizenz ausstellst mit kompletter vertretungsbefugnis deiner rechte.
    nein !!!
    § 7 Urheber
    Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
    nichts weiter.
    verkaufst du dein werk, bleibst du urheber, bist aber kein besitzer des werkes mehr.
    bsp.:
    ein tischler baut eine schrank... dann ist er der urheber.
    verkauft er den schrank, ist er urheber, aber nicht mehr besitzer.
    lässt der tischler die art und produktionsweise des schrankes schützen, darf kein anderen ihn in der art und weise so bauen.
    in dem fall kann der tischler lizenzen, zum bau des schrankes, an andere tischler vergeben.
    verkauft du tischler seine urheberrechte an xyz, bleibt er zwar urheber, hat aber xyz die alleinigen verwertungs-/ vervielfältigungsrechte.
    der tischler hat keine rechte mehr an seinem werk, außer urheber zu sein.

    oder...
    du baust dir ein haus...
    dann bist du erbauer (urheber)
    nach ein paar jahren verkaufst du das haus...
    du bleibst erbauer (urheber), bist aber nicht mehr eigentümer...
    was der käufer mit dem haus macht, ist allein seine sache.
    (z.b. abreißen könntest du als erbauer nicht verhindern)
    vermietest du aber das haus, wird dein haus von jemand anderem genutzt.
    du bist erbauer (urheber) und eigentümer.
    der mieter darf mit dem haus nichts machen, was du nicht willst.

    eigentlich logisch... oder?
    Zuletzt geändert von arko-fn; 27.10.2007, 12:04.

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  • Brian
    antwortet
    AW: Copyright

    Zitat von arko-fn Beitrag anzeigen
    falsch...
    urheber heisst nicht gleich besitzer.
    urheber bleibt man...
    es ändern sich (nur) die verwertungsrechte.
    wenn B die *sache* von A (des urhebers) kauft (oder auch geschenkt bekommt), ebenso die rechte daran, ist B der besitzer...
    dann kann auch B entscheiden, was mit der sache geschieht.
    A ist *nur* urheber (und hat die *verwertungsrechte* ganz, oder teilweise) an B verkauft.
    kommt auf den vertrag an.
    A kann sagen, B darf es nur verwerten / benutzen... (z.b. freeware-progs)
    (dann bleibt B auch nur benutzer und A der eigentümer / urheber)
    oder,
    B darf es auch verkaufen (also auch damit geld verdienen... wobei A auch mit verdienen kann... oder nicht... je nach vertrag)
    oder,
    A kann es auch B komplett verkaufen....
    B kann dann uneingeschränkt die sache verwerten / veröffentlichen / verkaufen,
    wobei A dann keinerlei rechte für die verwertung mehr hat...
    A ist dann nur noch urheber und darf sein eigenes werk (eventuell) nicht mehr (ohne erlaubnis von B) frei verwenden, schon gar nicht verkaufen.
    kompletter blödsinn. du bleibst immer urheber und immer besitzer (übrigens auch eigentümer). das einzigste was du verkaufen kannst, sind lizenzen. bei den lizenzen kannst du nun anfangen zu unterscheiden, da bleibst du eigentümer, während der käufer besitzer wird. vgl. §7 urhg.
    solltest du dein "urheberrecht komplett verkaufen" wollen, heißt das nichts anderes, als das du eine uneingeschränkte lizenz ausstellst mit kompletter vertretungsbefugnis deiner rechte.
    Zuletzt geändert von Brian; 27.10.2007, 07:52.

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  • arko-fn
    antwortet
    AW: Copyright

    Zitat von Brian Beitrag anzeigen
    du brauchst nichts zu schreiben, laut urheberrecht bist du der besitzer.
    falsch...
    urheber heisst nicht gleich besitzer.
    urheber bleibt man...
    es ändern sich (nur) die verwertungsrechte.
    wenn B die *sache* von A (des urhebers) kauft (oder auch geschenkt bekommt), ebenso die rechte daran, ist B der besitzer...
    dann kann auch B entscheiden, was mit der sache geschieht.
    A ist *nur* urheber (und hat die *verwertungsrechte* ganz, oder teilweise) an B verkauft.
    kommt auf den vertrag an.
    A kann sagen, B darf es nur verwerten / benutzen... (z.b. freeware-progs)
    (dann bleibt B auch nur benutzer und A der eigentümer / urheber)
    oder,
    B darf es auch verkaufen (also auch damit geld verdienen... wobei A auch mit verdienen kann... oder nicht... je nach vertrag)
    oder,
    A kann es auch B komplett verkaufen....
    B kann dann uneingeschränkt die sache verwerten / veröffentlichen / verkaufen,
    wobei A dann keinerlei rechte für die verwertung mehr hat...
    A ist dann nur noch urheber und darf sein eigenes werk (eventuell) nicht mehr (ohne erlaubnis von B) frei verwenden, schon gar nicht verkaufen.
    Zuletzt geändert von arko-fn; 26.10.2007, 23:15.

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  • Geoemyda
    antwortet
    AW: Copyright

    Du darfst grundsätzlich erstmal garnichts übernehme. Es wäre ja auch noch schöner. Behaupten man hätte eine eigene Homepage, aber die Texte sind von anderen Leuten geklaut, die sich da viel Mühe gegeben haben!

    Es gibt aber Personen, die dir - wenn du lieb fragst, oder auch ganz generell (GNU, z.B. Wikipedia) - erlauben ihre Texte zu verwenden. Z.T. mit unterschiedlichen Konditionen (du darfst manchmal kein Geld damit verdienen, oder musst dranschreiben wo die Texte her sind ...)


    Edit (autom. Beitragszusammenführung):

    Hallo,
    Zitat von HappyHappy Beitrag anzeigen
    danke, wenn ich eine tierseite zB mache und die anatomie oder aufzucht kopiere darf ich oder darf ich nicht
    Gut gemeinter Ratschlag: Wenn du von Anatomie und Aufzucht keine Ahnung hast, dann schreib darüber auch nichts auf deiner Homepage. Bringt doch nichts, nur damit das Ego befriedigt ist, sich über eine Thema auszulassen, oder wild Bruchstücke zusammenzusammeln, die man nicht beurteilen kann. Du richtest damit womöglich sogar Schaden, bei den Personen an, die dir das glauben.
    Verlinke einfach auf eine Seite die das Thema deiner Meinung nach gut behandelt, füge noch ein paar Literaturhinweise ein, und dann ist das deutlich besser.
    Grüße, Geoemyda
    Zuletzt geändert von Geoemyda; 26.10.2007, 16:00. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Brian
    antwortet
    AW: Copyright

    Zitat von HappyHappy Beitrag anzeigen
    was macht da den unterschied
    es gibt authoren die erlauben, dass ihre bilder genutzt werden, andere wiederum erlauben es nicht.

    Einen Kommentar schreiben:


  • HappyHappy
    antwortet
    AW: Copyright

    was macht da den unterschied

    Einen Kommentar schreiben:


  • LuNeX
    antwortet
    AW: Copyright

    Zitat von HappyHappy Beitrag anzeigen
    danke, wenn ich eine tierseite zB mache und die anatomie oder aufzucht kopiere darf ich oder darf ich nicht
    entscheidend ist wo du das her hast (von wo kopiert)

    Einen Kommentar schreiben:

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