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    genügt es wenn ich auf eine Homepage einfach schreibe [email protected] oder wann darf man was von einer Homepage mitnehemen und wann nicht

  • #2
    AW: Copyright

    Zitat von HappyHappy Beitrag anzeigen
    genügt es wenn ich auf eine Homepage einfach schreibe [email protected] oder wann darf man was von einer Homepage mitnehemen und wann nicht
    du brauchst nichts zu schreiben, laut urheberrecht bist du der besitzer.

    wann man was von einer homepage mitnehmen darf: privatpersonen können dies für den privatgebrauch immer tun, ohne wenn und aber.

    wiederveröffentlicht darf allerdings, ohne dein einverständnis, nur das werden, was nicht genügende schöpfungshöhe hat.....

    gruß
    AC/DC Fanpage www.ifyouwantblood.de
    Nein zur Zensur im Internet und anderswo - Anonymous

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    • #3
      AW: Copyright

      wiederveröffentlicht darf allerdings, ohne dein einverständnis, nur das werden, was nicht genügende schöpfungshöhe hat.....
      wie ist das gemeint??

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      • #4
        AW: Copyright

        Zitat von HappyHappy Beitrag anzeigen
        wiederveröffentlicht darf allerdings, ohne dein einverständnis, nur das werden, was nicht genügende schöpfungshöhe hat.....
        wie ist das gemeint??
        undbedeutende dinge sind damit gemeint. zum beispiel die einzelnen smileys hier im board. aber auch wenn du beispielsweise eine linie auf ein blatt papier malst usw....
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        • #5
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          danke, wenn ich eine tierseite zB mache und die anatomie oder aufzucht kopiere darf ich oder darf ich nicht

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          • #6
            AW: Copyright

            Zitat von HappyHappy Beitrag anzeigen
            danke, wenn ich eine tierseite zB mache und die anatomie oder aufzucht kopiere darf ich oder darf ich nicht
            entscheidend ist wo du das her hast (von wo kopiert)
            LuNe's Blog*Meine Software- und Tippssammlungen *
            Twitter * Meine Tel-Domain

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            • #7
              AW: Copyright

              was macht da den unterschied

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              • #8
                AW: Copyright

                Zitat von HappyHappy Beitrag anzeigen
                was macht da den unterschied
                es gibt authoren die erlauben, dass ihre bilder genutzt werden, andere wiederum erlauben es nicht.
                AC/DC Fanpage www.ifyouwantblood.de
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                • #9
                  AW: Copyright

                  Du darfst grundsätzlich erstmal garnichts übernehme. Es wäre ja auch noch schöner. Behaupten man hätte eine eigene Homepage, aber die Texte sind von anderen Leuten geklaut, die sich da viel Mühe gegeben haben!

                  Es gibt aber Personen, die dir - wenn du lieb fragst, oder auch ganz generell (GNU, z.B. Wikipedia) - erlauben ihre Texte zu verwenden. Z.T. mit unterschiedlichen Konditionen (du darfst manchmal kein Geld damit verdienen, oder musst dranschreiben wo die Texte her sind ...)


                  Edit (autom. Beitragszusammenführung):

                  Hallo,
                  Zitat von HappyHappy Beitrag anzeigen
                  danke, wenn ich eine tierseite zB mache und die anatomie oder aufzucht kopiere darf ich oder darf ich nicht
                  Gut gemeinter Ratschlag: Wenn du von Anatomie und Aufzucht keine Ahnung hast, dann schreib darüber auch nichts auf deiner Homepage. Bringt doch nichts, nur damit das Ego befriedigt ist, sich über eine Thema auszulassen, oder wild Bruchstücke zusammenzusammeln, die man nicht beurteilen kann. Du richtest damit womöglich sogar Schaden, bei den Personen an, die dir das glauben.
                  Verlinke einfach auf eine Seite die das Thema deiner Meinung nach gut behandelt, füge noch ein paar Literaturhinweise ein, und dann ist das deutlich besser.
                  Grüße, Geoemyda
                  Zuletzt geändert von Geoemyda; 26.10.2007, 16:00. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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                  • #10
                    AW: Copyright

                    Zitat von Brian Beitrag anzeigen
                    du brauchst nichts zu schreiben, laut urheberrecht bist du der besitzer.
                    falsch...
                    urheber heisst nicht gleich besitzer.
                    urheber bleibt man...
                    es ändern sich (nur) die verwertungsrechte.
                    wenn B die *sache* von A (des urhebers) kauft (oder auch geschenkt bekommt), ebenso die rechte daran, ist B der besitzer...
                    dann kann auch B entscheiden, was mit der sache geschieht.
                    A ist *nur* urheber (und hat die *verwertungsrechte* ganz, oder teilweise) an B verkauft.
                    kommt auf den vertrag an.
                    A kann sagen, B darf es nur verwerten / benutzen... (z.b. freeware-progs)
                    (dann bleibt B auch nur benutzer und A der eigentümer / urheber)
                    oder,
                    B darf es auch verkaufen (also auch damit geld verdienen... wobei A auch mit verdienen kann... oder nicht... je nach vertrag)
                    oder,
                    A kann es auch B komplett verkaufen....
                    B kann dann uneingeschränkt die sache verwerten / veröffentlichen / verkaufen,
                    wobei A dann keinerlei rechte für die verwertung mehr hat...
                    A ist dann nur noch urheber und darf sein eigenes werk (eventuell) nicht mehr (ohne erlaubnis von B) frei verwenden, schon gar nicht verkaufen.
                    Zuletzt geändert von arko-fn; 26.10.2007, 23:15.
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                    • #11
                      AW: Copyright

                      Zitat von arko-fn Beitrag anzeigen
                      falsch...
                      urheber heisst nicht gleich besitzer.
                      urheber bleibt man...
                      es ändern sich (nur) die verwertungsrechte.
                      wenn B die *sache* von A (des urhebers) kauft (oder auch geschenkt bekommt), ebenso die rechte daran, ist B der besitzer...
                      dann kann auch B entscheiden, was mit der sache geschieht.
                      A ist *nur* urheber (und hat die *verwertungsrechte* ganz, oder teilweise) an B verkauft.
                      kommt auf den vertrag an.
                      A kann sagen, B darf es nur verwerten / benutzen... (z.b. freeware-progs)
                      (dann bleibt B auch nur benutzer und A der eigentümer / urheber)
                      oder,
                      B darf es auch verkaufen (also auch damit geld verdienen... wobei A auch mit verdienen kann... oder nicht... je nach vertrag)
                      oder,
                      A kann es auch B komplett verkaufen....
                      B kann dann uneingeschränkt die sache verwerten / veröffentlichen / verkaufen,
                      wobei A dann keinerlei rechte für die verwertung mehr hat...
                      A ist dann nur noch urheber und darf sein eigenes werk (eventuell) nicht mehr (ohne erlaubnis von B) frei verwenden, schon gar nicht verkaufen.
                      kompletter blödsinn. du bleibst immer urheber und immer besitzer (übrigens auch eigentümer). das einzigste was du verkaufen kannst, sind lizenzen. bei den lizenzen kannst du nun anfangen zu unterscheiden, da bleibst du eigentümer, während der käufer besitzer wird. vgl. §7 urhg.
                      solltest du dein "urheberrecht komplett verkaufen" wollen, heißt das nichts anderes, als das du eine uneingeschränkte lizenz ausstellst mit kompletter vertretungsbefugnis deiner rechte.
                      Zuletzt geändert von Brian; 27.10.2007, 07:52.
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                      • #12
                        AW: Copyright

                        Zitat von Brian Beitrag anzeigen
                        kompletter blödsinn. du bleibst immer urheber und immer besitzer (übrigens auch eigentümer). das einzigste was du verkaufen kannst, sind lizenzen. bei den lizenzen kannst du nun anfangen zu unterscheiden, da bleibst du eigentümer, während der käufer besitzer wird. vgl. §7 urhg.
                        solltest du dein "urheberrecht komplett verkaufen" wollen, heißt das nichts anderes, als das du eine uneingeschränkte lizenz ausstellst mit kompletter vertretungsbefugnis deiner rechte.
                        nein !!!
                        § 7 Urheber
                        Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
                        nichts weiter.
                        verkaufst du dein werk, bleibst du urheber, bist aber kein besitzer des werkes mehr.
                        bsp.:
                        ein tischler baut eine schrank... dann ist er der urheber.
                        verkauft er den schrank, ist er urheber, aber nicht mehr besitzer.
                        lässt der tischler die art und produktionsweise des schrankes schützen, darf kein anderen ihn in der art und weise so bauen.
                        in dem fall kann der tischler lizenzen, zum bau des schrankes, an andere tischler vergeben.
                        verkauft du tischler seine urheberrechte an xyz, bleibt er zwar urheber, hat aber xyz die alleinigen verwertungs-/ vervielfältigungsrechte.
                        der tischler hat keine rechte mehr an seinem werk, außer urheber zu sein.

                        oder...
                        du baust dir ein haus...
                        dann bist du erbauer (urheber)
                        nach ein paar jahren verkaufst du das haus...
                        du bleibst erbauer (urheber), bist aber nicht mehr eigentümer...
                        was der käufer mit dem haus macht, ist allein seine sache.
                        (z.b. abreißen könntest du als erbauer nicht verhindern)
                        vermietest du aber das haus, wird dein haus von jemand anderem genutzt.
                        du bist erbauer (urheber) und eigentümer.
                        der mieter darf mit dem haus nichts machen, was du nicht willst.

                        eigentlich logisch... oder?
                        Zuletzt geändert von arko-fn; 27.10.2007, 12:04.
                        sigpic
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                        • #13
                          AW: Copyright

                          Zitat von arko-fn Beitrag anzeigen
                          nein !!!
                          nichts weiter.
                          verkaufst du dein werk, bleibst du urheber, bist aber kein besitzer des werkes mehr.
                          bsp.:
                          ein tischler baut eine schrank... dann ist er der urheber.
                          verkauft er den schrank, ist er urheber, aber nicht mehr besitzer.
                          lässt der tischler die art und produktionsweise des schrankes schützen, darf kein anderen ihn in der art und weise so bauen.
                          in dem fall kann der tischler lizenzen, zum bau des schrankes, an andere tischler vergeben.
                          verkauft du tischler seine urheberrechte an xyz, bleibt er zwar urheber, hat aber xyz die alleinigen verwertungs-/ vervielfältigungsrechte.
                          der tischler hat keine rechte mehr an seinem werk, außer urheber zu sein.

                          oder...
                          du baust dir ein haus...
                          dann bist du erbauer (urheber)
                          nach ein paar jahren verkaufst du das haus...
                          du bleibst erbauer (urheber), bist aber nicht mehr eigentümer...
                          was der käufer mit dem haus macht, ist allein seine sache.
                          (z.b. abreißen könntest du als erbauer nicht verhindern)
                          vermietest du aber das haus, wird dein haus von jemand anderem genutzt.
                          du bist erbauer (urheber) und eigentümer.
                          der mieter darf mit dem haus nichts machen, was du nicht willst.

                          eigentlich logisch... oder?
                          du bist nie urheber an einem tisch oder an einem haus, das was du beredest sind besitz und rechtsgeschäfte.... das urheberrecht schützt folgendes:

                          § 1 UrhG Allgemeines

                          Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
                          § 2 UrhG Geschützte Werke

                          (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

                          1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

                          2. Werke der Musik;

                          3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

                          4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

                          5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

                          6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

                          7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

                          (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
                          ich muss dich aber noch weiter mit gesetzen zumüllen:

                          § 29 UrhG Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht

                          (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.

                          (2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.
                          § 31 UrhG Einräumung von Nutzungsrechten

                          (1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

                          (2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.

                          (3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.

                          (4) Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam.

                          (5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zu Grunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
                          Zuletzt geändert von Brian; 27.10.2007, 14:35.
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                          • #14
                            AW: Copyright

                            Zitat von Brian Beitrag anzeigen
                            du bist nie urheber an einem tisch oder an einem haus, das was du beredest sind besitz und rechtsgeschäfte.... das urheberrecht schützt folgendes:...
                            wiederr fehler..
                            wenn, musst du das gesamte urhg zitieren...
                            § 2 Geschützte Werke

                            (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

                            1.
                            Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
                            2.
                            Werke der Musik;
                            3.
                            pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
                            4.
                            Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

                            5.
                            Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
                            6.
                            Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
                            7.
                            Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
                            bau mal einen ikea-tisch nach... und vertreib den...
                            was meinst, was du da für ärger bekommst...

                            und
                            § 29 UrhG Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht

                            (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.

                            (2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.
                            nichts anderes hab ich gesagt...
                            siehe oben

                            ich erklär dir das mal andersrum...
                            kaufst du dir einen daimler, bist du besitzer... aber nicht urheber
                            der daimler gehört aber dir...
                            würdest bestimmt ziemlich meckern, wenn der gf von daimler kommt und sagt: das ist mein auto...
                            bist du nun besitzer, oder hast du nur das recht gekauft, das auto zu fahren ?
                            fährst du vom händler aus zum schrottplatz und lässt ihn einstampfen, ist es deine sache...
                            dann bist du natürlich urheber des schrottwürfels... (und hast die rechte daran... hihihi)
                            Zuletzt geändert von arko-fn; 28.10.2007, 00:56.
                            sigpic
                            Bewertungen (ob positiv oder negativ) können unterlassen werden

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                            • #15
                              AW: Copyright

                              Zitat von arko-fn Beitrag anzeigen
                              wiederr fehler..
                              wenn, musst du das gesamte urhg zitieren...
                              bau mal einen ikea-tisch nach... und vertreib den...
                              was meinst, was du da für ärger bekommst...

                              undnichts anderes hab ich gesagt...
                              siehe oben

                              ich erklär dir das mal andersrum...
                              kaufst du dir einen daimler, bist du besitzer... aber nicht urheber
                              der daimler gehört aber dir...
                              würdest bestimmt ziemlich meckern, wenn der gf von daimler kommt und sagt: das ist mein auto...
                              bist du nun besitzer, oder hast du nur das recht gekauft, das auto zu fahren ?
                              fährst du vom händler aus zum schrottplatz und lässt ihn einstampfen, ist es deine sache...
                              dann bist du natürlich urheber des schrottwürfels... (und hast die rechte daran... hihihi)
                              wie passt das auto unter UrHG §2? vgl. Markenrecht - Patentrecht

                              zum tisch: wenn stinknormal: NIEMALS (von was anderem reden wir hier nicht). vgl.:

                              (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
                              der tisch kann hierunter fallen, wenn er einzigartige merkmale enthält und somit als Bildende Kunst zählt:

                              4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
                              was meinst du was sonst wirklich auf dem möbelmarkt los wäre? sieh dir einige möbelhäuser mal an - dort findest du einigermaßen dasselbe. hier gilt Markenrecht - Patentrecht.

                              so und nun:
                              du kannst nur nutzungsrechte verkaufen. nutzungsrechte können alle rechte die das BGB unter Besitzrecht erfasst enthalten. Ein korrektes beispiel:

                              A malt Bild 1
                              B kauft Bild 1 - womit er durchgreifende Nutzungsrechte erlangt
                              A ist Besitzer/Eigentümer ohne geltenzumachende Besitzrechte aber mit Urheberrecht
                              B bestitzt alle Rechte an Bild 1, außer dem Urheberrecht!
                              der Fall ist nun, dass A das Bild nicht Benutzen/Wegnehmen kann ohne B zu fragen.
                              anderererseits darf B das Bild nicht kopieren (für den Handel)
                              AC/DC Fanpage www.ifyouwantblood.de
                              Nein zur Zensur im Internet und anderswo - Anonymous

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                              • Shalin
                                Antwort auf Webseite neu bauen, was muss beachtet werden?
                                Danke für eure Antworten.

                                Ich bin derzeitig dabei, die Webseite auf HTML5 umstellen zu lassen. Kostet zwar Geld, aber dann ist alles sauber und ohne Fehler. :-)
                                Heute, 18:02
                              • Shalin
                                Webseite neu bauen, was muss beachtet werden?
                                Hallo zusammen,

                                ich habe eine Homepage zum Thema der Borderline Störung. (https://leben-mit-borderline.org)

                                Verwendet wird die aktuelle Wordpress Version mit dem SEO Tool Rank Math in der kostenlosen Variante.
                                Nun ist es so, dass die Homepage einige Fehler aufweist und...
                                03.06.2023, 19:46
                              • arnego2
                                Antwort auf Uk
                                Na dann erzähle Mal wie die Ukraine es schaffen könnte.
                                Gebiete abtretten ist dabei allerdings nicht dabei. Nun erzähle Mal....
                                Heute, 16:27
                              • ST747
                                Uk
                                Bei dem Thema Krieg in der Ukraine habe ich mich bisher zurückgehalten, aber wir kommen jetzt in eine entscheidente Phase.

                                Natürlich ist Putins Krieg zu verurteilen, aber die Ukraine hätte längst einen Waffenstillstand oder Zugeständnisse an Putin verhandeln können, damit dieser Krieg...
                                Gestern, 20:38
                              • daniel5959
                                Antwort auf Uk
                                Hallo,

                                erst die Krim, dann die östliche Gebiete der Ukraine - glaubt jemand ernsthaft, dass sich Russland mit den östlichen Teilen der Ukraine zufrieden geben würde?

                                Wir in Deutschland sollten eigentlich wissen, dass Diktatoren nie zufrieden sind, auch Hitler hat man Gebiete...
                                Heute, 00:04
                              • bodan
                                Antwort auf Webseiten gestalten in Teams: welches Tool setzt ihr ein: Sketch, Figma oder Penpot?
                                hi LocalFu, hi Arnego

                                vielen Dank für Eure Rückmeldungen, Eure Beiträge.


                                Vorweg: Ich freu mich von Euch zu hoeren. Vorweg: ich kannte bis vor kurzem die Tools auch noch nicht. Bin an denen v.a. deshalb interessiert, weil man hier halt wohl


                                LocalFu:...
                                08.06.2023, 07:24
                              • bodan
                                Webseiten gestalten in Teams: welches Tool setzt ihr ein: Sketch, Figma oder Penpot?
                                Seit einiger Zeit sind die Tools in der Diskussion - für Aufgabenbereiche, wie jene, Webseiten gestalten in Teams:

                                welches Tool setzt ihr ein: Sketch, Figma oder Penpot?

                                Ist Figma oder Penpot passender, geeigneter? Welches Tool nutzt Ihr für kollaboratives Webdesign und für...
                                06.06.2023, 20:25
                              • arnego2
                                Antwort auf Vietcong Informationsseite
                                Nun ja eine weitere Amazon Verkaufplattform mit Spele Teil.
                                08.06.2023, 01:00
                              • s.blue
                                Vietcong Informationsseite
                                Hallo zusammen,

                                ich habe eine Website zu Vietcong 1 erstellt, obwohl das Spiel schon etwas älter ist. Dort sind alle Informationen enthalten, die mir zur Verfügung stehen bzw. standen.

                                Ihr könnt gerne Feedback geben und mir mitteilen, falls ich etwas vergessen habe!
                                ...
                                Vietcong 1 ist ein First-Person-Shooter-Videospiel Vietcong wurde von Pterodon und Illusion Softworks entwickelt und im Jahr 2003 von Gathering of Developers veröffentlicht. Vietcong 1 ist ein First-Person-Shooter-Videospiel Vietcong wurde von Pterodon und Illusion Softworks entwickelt und im Jahr 2003 von Gathering of Developers veröffentlicht. Singleplayer und
                                03.06.2023, 09:16
                              • arnego2
                                Antwort auf KI - eine große Bedrohung für die Menschheit
                                Nun ja die Erde ist recht Groß wer also in der Nähe der Orte lebt wo diese Robots entwickelt werden sollte an zumziehen denken....
                                07.06.2023, 17:27
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