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  • isch
    antwortet
    AW: Markenrecht

    Zitat von Brian Beitrag anzeigen
    der staatsanwalt muss (bei einer strafanzeige) prüfen ob der tatbestand vorliegen könnte oder nicht. hast du möglicherweise einen strafantrag bekommen?

    für einen link bist du nicht verantwortlich. da gabs schon einige urteile...
    ich habe eine Strafanzeige bekommen und bevor es zum Staatsanwalt geht, wirst du vorher von der Polizei angeschrieben wo du dann dich rechtfertigen kannst oder nicht. Erst dann wandert die Akte zum Staatsanwalt. Darum rate ich jeden vorher einen Anwalt zu nehmen, nur dann bekommt man Akteneinsicht und kann vorher noch mit seinen Anwalt über die Sache reden bzw kann der Anwalt noch mit den Staatsanwalt reden (so wie meiner es tat).

    natürlich kann man garnix machen und dann entscheidet der Staatsanwalt mit den dazugehörigen Konsequenzen

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  • Brian
    antwortet
    AW: Markenrecht

    Zitat von isch Beitrag anzeigen
    Wie gesagt ich spreche aus meiner Erfahrung die ich in dieser Hinsicht erlebt hatte.
    Dem Staatsanwalt ist das Schnitte ob ein Tatbestand vorliegt oder net, er ließt sich die Akten durch, wo beschrieben steht was man den Schuldigen zu Last wirft. Da die meisten Staatsanwälte null Peilung vom Inet haben, hat man in dieser Hinsicht schon verloren. Und es gab schon einige kleine Homepages die auch nur durch einen link zu Urheberrechtlichen Sachen vor Gericht standen. Selbst ich muss noch bangen, obwohl das vom Staatsanwalt fallen gelassen wurde, wenn der Kläger das Geld hat kann er mich auf den Privatklageweg noch belangen.
    Und das beste an der Sache ist, das dir kein Anwalt zur Verfügung gestellt wird, da es sich nicht um ein schweres Verbrechen handelt.
    der staatsanwalt muss (bei einer strafanzeige) prüfen ob der tatbestand vorliegen könnte oder nicht. hast du möglicherweise einen strafantrag bekommen?

    für einen link bist du nicht verantwortlich. da gabs schon einige urteile...

    Hier ne aktuelle News, das wegen ein einzigen Bild das im Frame gelinkt wurde (so wie auch es bei mir war) auch gleich vor Gericht ging...http://www.onlinelaw.de/de/publikati...D=113&level1=1
    sehr interessant....

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  • isch
    antwortet
    AW: Markenrecht

    Wie gesagt ich spreche aus meiner Erfahrung die ich in dieser Hinsicht erlebt hatte.
    Dem Staatsanwalt ist das Schnitte ob ein Tatbestand vorliegt oder net, er ließt sich die Akten durch, wo beschrieben steht was man den Schuldigen zu Last wirft. Da die meisten Staatsanwälte null Peilung vom Inet haben, hat man in dieser Hinsicht schon verloren. Und es gab schon einige kleine Homepages die auch nur durch einen link zu Urheberrechtlichen Sachen vor Gericht standen. Selbst ich muss noch bangen, obwohl das vom Staatsanwalt fallen gelassen wurde, wenn der Kläger das Geld hat kann er mich auf den Privatklageweg noch belangen.
    Und das beste an der Sache ist, das dir kein Anwalt zur Verfügung gestellt wird, da es sich nicht um ein schweres Verbrechen handelt.

    Hier ne aktuelle News, das wegen ein einzigen Bild das im Frame gelinkt wurde (so wie auch es bei mir war) auch gleich vor Gericht ging...http://www.onlinelaw.de/de/publikati...D=113&level1=1
    Zuletzt geändert von isch; 03.11.2007, 10:25.

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  • Brian
    antwortet
    AW: Markenrecht

    Zitat von isch Beitrag anzeigen
    das geht erst zum staatsanwalt, wenn du alles ignorierst und nicht wie gefordert zur Polizei gehst. Da du nicht vorher weist um was es geht, und das steht nicht im Brief der Polizei, musst du bzw kannst du einen Anwalt nehmen um Akteneinsicht zu bekommen und das weitere vorgehen zu beeinflussen.

    Wenn du auf Risiko gehst und das ignorierst kann es vom staatsanwalt fallen gelassen werden, muss es aber nicht.

    und wie du schon sagtest, wenn der Kläger hartnäckig bleibt setzt er das auch durch seinen Anwalt durch und da ist es schon besser mit seinen Anwalt vorher gesprochen zu haben
    quatsch. zuerst wird geprüft ob der strafbestand überhaupt vorliegen könnte. ist dem so, wird der anzeige erst nachgegangen. und das vom staatsanwalt.

    der staatsanwalt wiederrum prüft, erst ob der tatbestand überhaupt erfüllt ist oder ob er wegen minderheit fallengelassen werden kann oder ob der strafantrag überhaupt korrekt ist (zum beispiel, wenn die politesse bei einem strafzettel die falsche straße angegeben hat ist das inkorrekt....).

    bis hierhin hast du nichts mit dem fall zu tun (unschuldig bis die schuld bewiesen ist!). erst mit dem strafantrag kann dir etwas zur last gelegt werden und du musst dich äußern....

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  • isch
    antwortet
    AW: Markenrecht

    das geht erst zum staatsanwalt, wenn du alles ignorierst und nicht wie gefordert zur Polizei gehst. Da du nicht vorher weist um was es geht, und das steht nicht im Brief der Polizei, musst du bzw kannst du einen Anwalt nehmen um Akteneinsicht zu bekommen und das weitere vorgehen zu beeinflussen.

    Wenn du auf Risiko gehst und das ignorierst kann es vom staatsanwalt fallen gelassen werden, muss es aber nicht.

    und wie du schon sagtest, wenn der Kläger hartnäckig bleibt setzt er das auch durch seinen Anwalt durch und da ist es schon besser mit seinen Anwalt vorher gesprochen zu haben

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  • jackyz
    Ein Gast antwortete
    AW: Markenrecht

    @isch

    Strafanzeige stellen ist kostenlos, und merke, die Polizei muss das aufnehmen und verfolgen
    Ja aufnehmen muss sie es aber das mit dem verfolgen stimmt so nicht.
    Die Anzeige geht an den Staatsanwalt der für den Bezirk zgeteilt worden ist dieser leht "schwachsinnige" Anzeigen normalerweise ab.

    Dann bekommstz du von diesem Post in dem du darüber informierst wirst das deine Anzeige abgelehnt wurde (Grund: Es handelt sich um eine lapalie ohne großes öffentliches Interesse).


    Der einzige der auch "schwachsinnigen" vergehen nachgeht ist ein Anwalt den du dafür bezahlst.

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  • Brian
    antwortet
    AW: Markenrecht

    Zitat von isch Beitrag anzeigen
    und natürlich bist du dir da ganz sicher was du da schreibst, weshalb du das hier lautstark und mit geschwollener Brust von dir gibts, wieviel Abmahnungen oder Strafanzeigen hast du schon bekommen diesbezüglich ?

    Wenn dir jemand einer ans Beim pinkeln will, schafft es auch ein Anwalt dank unseren lückenhaften Rechtssystem.
    Ich weiss net ob du alles mit einer rosa roten Brille siehst, aber mal ein kleines Beispiel, Strafanzeige stellen ist kostenlos, und merke, die Polizei muss das aufnehmen und verfolgen, sei es noch so absurd, sprich Herr x geht zur Polizei stellt Strafanzeige da die Erwähnung seines "Produktnamens" schädigend für den Verkauf seine Videosammlung ist. Ganz toll, Monate später kommt ein Brief von der Polizei und du musst dann die Suppe auslöffeln. Erstmal zum Amtsgericht gehen um dir ein 15 euro Schein zu holen um überhaupt erstmal ein Beratungstermin mit den Anwalt zu bekommen. Mit 360 euro sind sie dann dabei um Akteneinsicht zu bekommen, um überhaupt erstmal zu erfahren um was es geht plus 2+3 Termine diskutieren mit dem Anwalt wie man sich da wieder rausboxen kann. Und da hilft auch keine Rechtschutz um an diese Informationen zu kommen. Geld wird man so oder so los, obs nun eine mille ist oder 360 euro. und die bekommt man auch nicht wieder zurück. auch wenn man im Recht war.
    hey moment! warum hat google (schonwieder - auch ohne (c) oder (tm) nein wie unvorsichtig) das board hier eigentlich noch nicht angezeigt? oder den rest vom (deutschen) internet? paranoia

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  • isch
    antwortet
    AW: Markenrecht

    und natürlich bist du dir da ganz sicher was du da schreibst, weshalb du das hier lautstark und mit geschwollener Brust von dir gibts, wieviel Abmahnungen oder Strafanzeigen hast du schon bekommen diesbezüglich ?

    Wenn dir jemand einer ans Beim pinkeln will, schafft es auch ein Anwalt dank unseren lückenhaften Rechtssystem.
    Ich weiss net ob du alles mit einer rosa roten Brille siehst, aber mal ein kleines Beispiel, Strafanzeige stellen ist kostenlos, und merke, die Polizei muss das aufnehmen und verfolgen, sei es noch so absurd, sprich Herr x geht zur Polizei stellt Strafanzeige da die Erwähnung seines "Produktnamens" schädigend für den Verkauf seine Videosammlung ist. Ganz toll, Monate später kommt ein Brief von der Polizei und du musst dann die Suppe auslöffeln. Erstmal zum Amtsgericht gehen um dir ein 15 euro Schein zu holen um überhaupt erstmal ein Beratungstermin mit den Anwalt zu bekommen. Mit 360 euro sind sie dann dabei um Akteneinsicht zu bekommen, um überhaupt erstmal zu erfahren um was es geht plus 2+3 Termine diskutieren mit dem Anwalt wie man sich da wieder rausboxen kann. Und da hilft auch keine Rechtschutz um an diese Informationen zu kommen. Geld wird man so oder so los, obs nun eine mille ist oder 360 euro. und die bekommt man auch nicht wieder zurück. auch wenn man im Recht war.
    Zuletzt geändert von isch; 28.10.2007, 09:35.

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  • sheeba1507
    antwortet
    AW: Markenrecht

    @isch

    Jetzt pack' mal deine Keule wieder ein und mach' dir nicht dein Hemdchen
    unnötig nass.

    Du tönst hier Sprüche von Fließband ...
    ... ich würde an deiner Stelle nicht zuviel von dir überzeugt sein alles zu wissen ...
    und hast selber null Ahnung von der juristischen Seite.

    Ich empfehle dir, dich mal hier ...
    http://www.gesetze-im-internet.de/index.html
    etwas schlauer zu machen, bevor du hier irgendwelche großspurigen
    Töne von dir gibst und erfahrenere User angreifst.

    Die Argumente von @Brian haben m.E. schon Hand und Fuß im Gegensatz
    zu deinen unqualifizierten Äußerungen ...
    ob du nun was ins Impressum schreibst oder net, is vollkommen irrelevant, da es vor Gericht e keine Bedeutung hat. Am besten isses die Marken die rechtlich geschützt sind wie ein (R) oder (c), einfach nicht zu erwähnen !
    ... was für eine obskure Sch.... da aus deiner Sprach-Öffnung kommt.

    Meine Meinung zu deinen Äußerungen kann nur lauten ...

    Sorry für meine große Klappe, aber hier konnte ich nicht anders.

    Gruß, Mike

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  • Brian
    antwortet
    AW: Markenrecht

    Zitat von isch Beitrag anzeigen
    ich würde an deiner Stelle nicht zuviel von dir überzeugt sein alles zu wissen.
    das tue ich nicht, ich kann dir nur sagen, dass es in deutschland keine solch utopischen strafsummen gibt (für ein vergehen).

    Zitat von isch Beitrag anzeigen
    Ich weiss das es so war, das liegt in elektronisch gespeicherter Form vor, worauf nicht jeder zugriff hat, und ich kann soviel sagen, es handelt sich um einen Programmierer der jetzt arbeitslos ist.
    dann mal hop....wo finden wirs denn?

    natürlich kann es ein unternehmer gewesen sein, doch wir reden von privatpersonen.....

    außderdem schrieb ich doch was von domains.....natürlich darfst du nicht ohne weiteres ne domain mit einem markennamen betreiben. schadenersatz kann allerdings nur verlangt werden, wenn ein schaden entstanden ist. andernfalls muss eine strafverfolgung eingeleitet werden.....
    Zuletzt geändert von Brian; 27.10.2007, 18:36.

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  • isch
    antwortet
    AW: Markenrecht

    ich würde an deiner Stelle nicht zuviel von dir überzeugt sein alles zu wissen.

    Ich weiss das es so war, das liegt in elektronisch gespeicherter Form vor. Und darauf hat nicht jeder zugriff ...
    Zuletzt geändert von isch; 27.10.2007, 18:10.

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  • Brian
    antwortet
    AW: Markenrecht

    Zitat von isch Beitrag anzeigen
    aja und wieso muss dann ein bekannter von einem bekannten 1 million Euro zahlen ? Er hatte eine domain, die einen rechtlich geschützen Namen beinhaltete. Darum verwende ich persönlich nie Namen von den "großen", dass is am sichersten.
    ein bekannter von einem bekannten.

    ein bekannter hat zu mir mal gesagt, dass er in der zeitung gelesen hat, dass jemand gesehen im fernsehen hat, dass jemand im radio gehört hat, dass der ein freund eines mannes .....
    in deutschland gibt es keine so utopischen summen (außer für vermeidbare großeinsätze von staatsdienern).....
    Zuletzt geändert von Brian; 27.10.2007, 17:16.

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  • isch
    antwortet
    AW: Markenrecht

    aja und wieso muss dann ein bekannter von einem bekannten 1 million Euro zahlen ? Er hatte eine domain, die einen rechtlich geschützen Namen beinhaltete. Darum verwende ich persönlich nie Namen von den "großen", dass is am sichersten.

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  • Brian
    antwortet
    AW: Markenrecht

    so ein gemüllter. liest du in jeder spiegel ausgabe Google(c)(tm)?

    erwähnen darfst du die markennamen immer. das was du nicht darfst, ist die markennamen "zweckentfremden", also darfst du deine homepage eigentlich nicht "Ersatz-Google" nennen und schon gar nicht die domain www.ersatz-google.de nehmen. das ist unlauterer wettbewerb und wird bestraft.

    das was du auch nicht ohne grund tun solltest, ist markennamen in den dreck ziehen. das heißt aber nicht das du das nicht darfst. hast du beispielsweise deine festplatte vom hersteller "Beispielhersteller" innerhalb von 3 monaten schon zum 3. mal einschicken müssen, darfst du das auch ruhig (lautstark) sagen....

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  • arko-fn
    antwortet
    AW: Markenrecht

    die im text genannte markennamen sind ganz, oder teiweise geschützt. die rechte hierfür unterliegen dem jeweiligen eigentümer.
    so, oder so ähnlich.
    das wäre rechtlich okay

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