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verletzung der Lohnzahlung

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  • verletzung der Lohnzahlung

    Hallo, vielleicht könnt Ihr mir ja ein paar Tipps geben was ich machen kann.
    Ich bin seit dem10.10. zu 100% krank geschrieben und habe immer alle Arbeitsunfähigkeitszeugnisse direkt abgegeben.
    Darauf war auch ersichtlich das ich 100% arbeitsunfähig bin.
    Nun habe ich am 01.11. mit meinem Arbeitgeber gesprochen, wollte anchfragen warum ich noch keinen Lohn bekommen habe.
    Dabei kam heraus das er den Lohn einbehält, er erkennt die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse nicht an und wollte ein Neues, aus dem der Krankheitsgehalt ersichtlich ist.
    Er meinte damit aber nicht die 100% sondern eher die Diagnose, die er natürlich nicht bekommt.
    Daraufhin habe ich sofort meinePsychologin angerufen und Ihm noch einmal per Fax ein neues Arbeitsunfähigkeitszeugnis zukommen lassen.
    Auch bei der GAV habe ich Auskunft eingeholt, er hat kein Recht mir den Lohn vorzuenthalten, aber wie kann ich mich dagegen wehren? Ich bin pleite, kann nichtmal ne Briefmarke von 1 CHF kaufen und ziehe am 26.11. um.....wie komme ich bis dahin nur an mein Geld?

    Eine erste Mahnung hat er am 02.11. erhalten, und das gewollte Fax am 01.11.
    Von dem die Kopie und der Sendebericht an mich weitergeleitet wurde, doch keine Reaktion.
    Ich finde das eine absolute Dreistigkeit, bin kurz vorm abdrehen.
    Wisst Ihr eine Lösung, denn im Net finde ich nichts darüber.
    Merci für Eure Hilfe

    Lg Kerstin

  • #2
    AW: verletzung der Lohnzahlung

    Hi,
    nur Dein Nebensatz
    Zitat von Baujahr83 Beitrag anzeigen
    kann nichtmal ne Briefmarke von 1 CHF kaufen
    läßt darauf schließen, dass es sich um schweizer Recht handelt, oder? Sorry, aber darin kenne ich mich nicht aus.

    Gruß
    Ingo
    Ingo Webdesign

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    • #3
      AW: verletzung der Lohnzahlung

      japp Schweizer Recht

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      • #4
        AW: verletzung der Lohnzahlung

        da es so dringend ist, musst du zu einem anwalt gehen und zwar sofort.

        das einzigste schweizer board das ich kenne ist unser partnerboard http://www.winhilfe.ch/. dort sind bestimmt einige schweizer die dir wohl besser helfen können.

        gruß
        AC/DC Fanpage www.ifyouwantblood.de
        Nein zur Zensur im Internet und anderswo - Anonymous

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        • #5
          AW: verletzung der Lohnzahlung

          Hmm komisch ich bin aber unter www.homepage-forum.ch drin.
          das winhilfe Forum scheint nur für Pc hilfe zu sein ....hmm son Mist.
          Die Anwälte kosten leider sehr viel, schon bei der ersten Beratung.
          Für soetwas sollte es mehr Foren geben, kann ja nicht sein das ich die Einzige bin der soetwas passiert.

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          • #6
            AW: verletzung der Lohnzahlung

            Zitat von Baujahr83 Beitrag anzeigen
            Hmm komisch ich bin aber unter www.homepage-forum.ch drin.
            das winhilfe Forum scheint nur für Pc hilfe zu sein ....hmm son Mist.
            Die Anwälte kosten leider sehr viel, schon bei der ersten Beratung.
            Für soetwas sollte es mehr Foren geben, kann ja nicht sein das ich die Einzige bin der soetwas passiert.
            ja das board hat mehrere adressen

            wie gesagt, winhilfe.ch ist das einzigste schweizer board das ich kenne, und dort sollten sich auch schweizer tummeln. diese können dir wohl eher weiterhelfen, einfach mal nachfragen.
            AC/DC Fanpage www.ifyouwantblood.de
            Nein zur Zensur im Internet und anderswo - Anonymous

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            • #7
              AW: verletzung der Lohnzahlung

              nimms einfach hin, der Arbeitgeber hat doch eh immer recht.

              ;-)

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              • #8
                AW: verletzung der Lohnzahlung

                nimms einfach hin, der Arbeitgeber hat doch eh immer recht.
                und wie willst du leben wenn du kein geld bekommst von deinem arbeitgeber?
                Gruß,
                Tomi28
                Meine Homepage | "Kreuz & Mehr" | Jugendhaus ORANGE

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                • #9
                  AW: verletzung der Lohnzahlung

                  mein Arbeitgeber zahlt ja auch, bin ja auch nie krank und ein braver Arbeitnehmer.

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                  • #10
                    AW: verletzung der Lohnzahlung

                    Das hat doch nix mit braver Arbeitnehmer zu tun! Ich war anderthalb Jahre nicht krank...hab mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, erst seit er weiss das ich kündigen will läuft alles scheisse, ich setzte da jetzt sowieso kein Fuss mehr rein, aber das Geld steht mir zu, schon allein die Arztrechnungen zahlen sich ja nicht von selbst.
                    Und der Arbeitgeber hat ebend nicht immer recht! Das werde ich Ihm auch nochmal klar machen, auch wenn er meint er sei als Bezirksrichter der schlauste, dabei hat er keine Ahnung wie man in der Gastronomie seine Mitarbeiter behandelt.
                    So lang alles läuft und man sich selbst noch mit Fieber und schwerer Bronchitis (was übrigends sehr wiederlich is für die Gäste) zur arbeit schleift is alles OK, aber dann wenn mal jemand wirklich krank wird wird noch extra darauf rumgehackt.
                    Der wird noch seine Strafe bei der GAV zahlen, da lasse ich eh nicht locker, nur dauert das alles und die Zeit hab ich net.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: verletzung der Lohnzahlung

                      Ich weiß jetzt nicht ob es in der Schweiz auch so ist aber bei uns in Österreich gibt es in jeder Gemeinde eine kostenlose Rechtshilfe

                      Mfg

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: verletzung der Lohnzahlung

                        Zitat von Baujahr83 Beitrag anzeigen
                        Das hat doch nix mit braver Arbeitnehmer zu tun! ... erst seit er weiss das ich kündigen will läuft alles scheisse, ich setzte da jetzt sowieso kein Fuss mehr rein
                        Aha! Du willst dort also nicht mehr arbeiten, aber nun auf Krankenschein noch Geld bekommen, versteh ich schon richtig?

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                        • #13
                          AW: verletzung der Lohnzahlung

                          Was hat denn seine Kündigungs-Absicht mit seiner Krankheit zu tun ???
                          (Es sei denn, sie ist simuliert. )

                          Solange er während eines laufenden Beschäftigungs-Verhältnis
                          nachweislich krank wird, steht ihm auch Lohn zu.
                          Erst bei längerer Krankheit tritt, zumindest hier in Deutschland,
                          die Lohn-Ersatz-Leistung durch die Krankenkasse ein.

                          Was die Diagnose des Arztes betrifft, die geht dem Arbeitgeber einen
                          feuchten Keks an. Hier tritt die ärztliche Schweigepflicht in Kraft.
                          Diese kann nur aufgehoben werden, wenn der Arbeitgeber wegen Verdacht
                          auf Betrug / Arbeitsverweigerung gerichtlich Klage erhebt.

                          Diese Gesetzeslage in Deutschland sollte sich wohl kaum von der in der
                          Schweiz unterscheiden.

                          Mein Ratschlag hier :
                          Schau, ob du in deiner Gemeinde kostenlose Rechtsbeihilfe erhalten kannst.
                          Andernfalls beantrage bei Gericht Gerichtskosten-Beihilfe für einen Anwalt.
                          Dieser wird wahrscheinlich zuerst eine Zahlungs-Aufforderung aufsetzen.
                          Bleibt diese ohne Erfolg, hilft nur noch eine Klage beim Arbeitsgericht.

                          Gruß, Mike
                          sigpic
                          Mike's EEP-Welt CSC Oldenburg
                          Link-Sammlung Smily-Sammlung

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                          • #14
                            AW: verletzung der Lohnzahlung

                            ich finde die Sache schon arg dubios.
                            Vor allem wieso fragt man so etwas in einem Homepageforum..
                            naja..

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: verletzung der Lohnzahlung

                              Zitat von docgonzo Beitrag anzeigen
                              Aha! Du willst dort also nicht mehr arbeiten, aber nun auf Krankenschein noch Geld bekommen, versteh ich schon richtig?

                              Ich glaube Du verstehst eher garnix!
                              Ich wollte dort Anfang nächsten Jahres kündigen, da ich dann von hier wegziehe und eine andere Arbeitsstelle habe udn nicht weil es mir dort nicht gefällt.
                              Es war ein sehr angenehmer Arbeitsplatz und die paar Monate wollte ich ganz normal abarbeiten.
                              Also spar Dir Deine Unterstellungen !!!!

                              Und ich stelle diese Frage ins Forum weils hier ja um Rechtsberatung ging und ich dringend nen Tip deswegen brauchte und nix im net finden konnte.

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