Hi,
heute hatte ich in der Sozialberatung jemand mit einer Mahnung von eBay.
Die Mahnungen werden ja von einem Script versandt und man kann nicht drauf antworten. Soweit - so gut (oder auch nicht).
Nun dachte ich, dass eBay - als am deutschen Markt tätiges Unternehmen, auch gemäß TMG via Impressum per eMail erreichbar sein müsste. Aber Pustekuchen!
Keine Angabe einer E-Mail-Adresse, sondern lediglich ein Link auf ein Kontaktformular, das man auch nur dann nutzen kann, wenn man bei eBay angemeldet ist.
Ist das rechtens? Und wenn nicht: (warum) wurde eBay noch nicht abgemahnt?
Gruß
Ingo
heute hatte ich in der Sozialberatung jemand mit einer Mahnung von eBay.
Die Mahnungen werden ja von einem Script versandt und man kann nicht drauf antworten. Soweit - so gut (oder auch nicht).
Nun dachte ich, dass eBay - als am deutschen Markt tätiges Unternehmen, auch gemäß TMG via Impressum per eMail erreichbar sein müsste. Aber Pustekuchen!
Keine Angabe einer E-Mail-Adresse, sondern lediglich ein Link auf ein Kontaktformular, das man auch nur dann nutzen kann, wenn man bei eBay angemeldet ist.
Ist das rechtens? Und wenn nicht: (warum) wurde eBay noch nicht abgemahnt?
Gruß
Ingo
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