Ich habe gerade auf einer Seite die AGB gelesen. Da steht u.a. folgendes:
Zitat:
"Änderungen der AGB sind jederzeit möglich. Sie werden unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen angekündigt und allen Betroffenen per E-Mail zugänglich gemacht. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen AGB als angenommen."
Zitatende.
Mir ist doch aber so, als wurde solch eine Formulierung: kein Widerspruch, dann angenommen schon mal gerichtlich kassiert. Wenn ich mich richtig erinnere war das mal in Zusammenhang mit T-Online. Da hatte das Gericht umgekehrt entschieden, also Wirksamkeitsvoraussetzung ist explizit die Zustimmung.
Ich kann mich natürlich irren. Aber vielleicht weiß hier noch jemand dazu was zu sagen. (oh toller deutsch)
Zitat:
"Änderungen der AGB sind jederzeit möglich. Sie werden unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen angekündigt und allen Betroffenen per E-Mail zugänglich gemacht. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen AGB als angenommen."
Zitatende.
Mir ist doch aber so, als wurde solch eine Formulierung: kein Widerspruch, dann angenommen schon mal gerichtlich kassiert. Wenn ich mich richtig erinnere war das mal in Zusammenhang mit T-Online. Da hatte das Gericht umgekehrt entschieden, also Wirksamkeitsvoraussetzung ist explizit die Zustimmung.
Ich kann mich natürlich irren. Aber vielleicht weiß hier noch jemand dazu was zu sagen. (oh toller deutsch)
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