Ich hab mal eine Frage zur gesetzlichen Lagen von IP Adressen. Sagen wir ich hab ein Forum und die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft will die IP oder andere Daten des Users XY. Muss ich die so rausrücken oder kann ich auf eine richterliche Anordnung bestehen und muss sie auch nur dann rausgeben?
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Keine Ankündigung bisher.
IP Adresse auf richterliche Anordnung?
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
ja das mußt du.
Zusätzlich lese mal das : http://www.winfuture.de/news,36004.html
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
Das hat ja eigentlich nichts mit dem Thema zu tun. Das Deutschland auf den Datenschutz und das Grundgesetz scheißt, ist mir schon klar.
Also wenn die Polizei auf mich zukommt, muss ich ohne wenn und aber die Daten meiner User rausrücken. Ich kann auf keine richterliche Anordnung oder etwas in der Art bestehen?
Man kotzt mich das an.
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
ich gehe davon aus, daß die sich in dem Fall auf Gefahr im Verzug berufen können
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
Gute Frage!
Im Netz wird kolportiert das Daten nur über einen richterlichen Beschluss herausgegeben werden dürfen. Datenschutz etc.
Taktisch wird die Polizei auch Lunex Argument der Gefahr in Verzug anwenden. Allerdings ein umgehendes Telefonat mit deinem Rechtsanwalt könnte das Ganze relativieren, sollte er denn ein bekannter Staranwalt sein...
Wenn du keinen Anwalt hast oder nur ein Pfeiffe davon und dich weigerst die geforderten Daten der Polizei mitzuteilen, kannste sicher sein dass all deine Rechner für die nächsten 6 bis 12 Monate weg sind...Mit Pech etwa bis 2 Jahre.
Was ist dir lieber?Deine Browserdaten +phpbb_que whois, IP, Domain free
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
Hallo zusammen,
bevor jetzt hier in diesem Thread eine Reihe von Halbwahrheiten
und Vermutungen aufkommen, gebt mir bitte etwas Zeit.
Da ich diesbezüglich auch nicht ganz sicher bin, werde ich nachher
'mal ein Gespräch mit einem Staatsanwalt führen.
Bislang bin ich aber der Meinung, daß die Polizei ohne einen
richterlichen Beschluß nicht einfach aus reiner Willkür oder auf Grund
einer vagen Vermutung weder die Daten eines Users verlangen darf
geschweige denn die Beschlagnahme der Hardware durchführen kann.
Dazu sollte man sich folgendes Beispiel vor Augen halten :
Irgendein Ex-Mitarbeiter ruft bei der Polizei an und beschuldigt seinen
ehemaligen Arbeitgeber, illegale Daten auf seinem System zu haben.
Wenn jetzt die Polizei so ohne weiteres die Hardware beschlagnahmen
dürfte und es sich nachher die Unschuld des Arbeitgebers herausstellt,
wäre der wirtschaftliche Schaden für die Firma nicht abzusehen, wenn sie
auf die Hardware angewiesen ist.
Deshalb glaube ich, daß ohne eine ausführliche Ermittlung durch die
Staatsanwaltschaft und einem darauf folgenden Beschluß eines Richters
diese übereilte Vorgehensweise unterbunden werden soll.
Ich werde euch nachher Bescheid geben, wie das Gespräch mit dem
Staatsanwalt gelaufen ist. Bis dahin solltet ihr euch hier nicht mit
irgendwelchen Vermutungen verunsichern.
Gruß, Mike
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
Wieso sollte die Polizei den meinen Rechner beschlagnahmen, wenn ich denen die IP-Adresse von einem meiner User nicht nennen will? Schließlich habe ich keinen Server bei mir zu hause. In diesem Fall bestrifft es auch nicht mich. Ich wollte es einfach nur wissen.
Ich frage nur, weil es auf einer anderen Seite ein Streitgespräch gab. Da gab es auf einer großen Veranstalltung dieser Seite (ist ein Forum zu einer Firma) einen üblen Vorfall (Schlägerei). Nach diesem Festival gab es im dem Forum eine kleine Unterhaltung darüber und einige User haben auf Grund dieses Threads eine Anzeige bzw. eine Einladung zu einer Befragung bekommen. In diesem Fall kann man bestimmt nicht von diesem bescheurten "Gefahr in Verzug" sprechen, sondern von einer normalen Ermittlung.
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
Hallo zusammen,
gerade hatte ich ein Gespräch mit einem Staatsanwalt aus Oldenburg
getätigt, dessen Ergebnis ich hier mal bekannt mache :
In Bezug auf eine Beschlagnahmung von Hardware oder Verlangen der
Herausgabe von User-Daten wollte / durfte er mir keine rechtsverbindliche
Auskunft erteilen.
Er hat aber durchblicken lassen, daß hierzu der §100 StPO nicht so ohne
weiteres außer Acht gelassen werden könnte.
§ 100
(1) Zu der Beschlagnahme (§ 99) ist nur der Richter, bei Gefahr im Verzug auch die
Staatsanwaltschaft befugt.
(2) Die von der Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme tritt, auch wenn sie eine
Auslieferung noch nicht zur Folge gehabt hat, außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei
Tagen von dem Richter bestätigt wird.
(3) Die Öffnung der ausgelieferten Gegenstände steht dem Richter zu. Er kann diese
Befugnis der Staatsanwaltschaft übertragen, soweit dies erforderlich ist, um den
Untersuchungserfolg nicht durch Verzögerung zu gefährden. Die Übertragung ist nicht
anfechtbar; sie kann jederzeit widerrufen werden. Solange eine Anordnung nach Satz
2 nicht ergangen ist, legt die Staatsanwaltschaft die ihr ausgelieferten Gegenstände
sofort, und zwar verschlossene Postsendungen ungeöffnet, dem Richter vor.
(4) Über eine von der Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme entscheidet der nach §
98 zuständige Richter. Über die Öffnung eines ausgelieferten Gegenstandes entscheidet
der Richter, der die Beschlagnahme angeordnet oder bestätigt hat.
ausführendes Hilfsorgan hat selbst keinerlei Recht, die Daten-Herausgabe
zu fordern oder die Hardware zu beschlagnahmen, wenn keine Anordnung
der Staatsanwaltschaft oder ein richterlicher Beschluß vorliegt.
(Diese Auskunft ist nicht rechtsverbindlich).
Ich werde mich aber weiter um diese Thematik kümmern, da ich selbst
an einer verbindlichen Auskunft interressiert bin.
Gruß, Mike
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
Zitat von sheeba1507 Beitrag anzeigenIch werde mich aber weiter um diese Thematik kümmern, da ich selbst an einer verbindlichen Auskunft interressiert bin.
Aber zumindest ist schonmal meine Vermutung bestätigt, dass sie die Daten nicht mal so eben fordern dürfen.
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
nein, gefahr im verzug berechtigt die polizei zu allem, denn der polizeibeamte kann selbst entscheiden ob gefahr im verzug ist oder nicht.
hinterher (aber auch währenddessen) müssen richter entscheiden ob das rechtens war....
vgl. Bundesverfassungsgericht - Urteil des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00Zuletzt geändert von Brian; 29.11.2007, 08:45.
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
Das ist schon klar, aber er kann nicht mal eben so "Gefahr in Verzug" sagen und immer die Daten verlangen. Er kann schon, aber damit begeht er sich auf ziemlich dünnen Eis und wird früher oder später einbrechen.
In dem von mir beschriebenen Fall trifft dieser "Gefahr im Verzug" Paragraph aber garantiert nicht zu. Das Ereignis lag schon ein paar Tage zurück und in einem Thread wurde darüber diskutiert. Da fällt die Begründung für "Gefahr in Verzug" schon ziemlich kompliziert aus. Besonders weil der Zwischenfall selber nicht wirklich dramatisch war.
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
@Brian
Wenn aber der Verdacht besteht, daß diese sogenannte "Gefahr im Verzug"
eher den Anschein einer "Willkür" des Polizeibeamten erweckt, würde ich
im Zweifelsfall immer erst einen Staatsanwalt (keinen Rechtsanwalt)
anrufen und offiziell Beschwerde gegen den Polizeibeamten einlegen.
Der Staatsanwalt kann dann telefonisch sowohl meine als auch seine
Ansichten hören und ggfls. eine Entscheidung treffen.
@BigDevil
Der Begriff "Gefahr in Verzug" wird oftmals mißbraucht und sollte deshalb,
wie oben beschrieben, nicht einfach so hingenommen werden.
In dem von dir beschriebenen Fall ist er aber mit Sicherheit nicht mehr
zutreffend und eine Beschwerde wäre hier mehr als angebracht.
Btw. ich verstehe nicht, daß viele Bürger sich gleich das Höschen naß
machen, nur weil sie von einer Amtsperson angesprochen werden.
Ich für meinen Teil werde auch in Zukunft nicht gleich stramm stehen.
Wir Bürger haben Rechte, von denen noch nicht einmal die Beamten
der Polizei Kenntnis haben. Und solange eine Sachlage nicht eindeutig
ist, werde ich auch zukünftig lieber einmal mehr nachfragen, bevor ich
freiwillig auf ein mir vieleicht unbekanntes zustehendes Recht verzichte.
Gruß, Mike
(der kleine Rebell) :mrgreen:
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
Zitat von sheeba1507 Beitrag anzeigen@Brian
Wenn aber der Verdacht besteht, daß diese sogenannte "Gefahr im Verzug"
eher den Anschein einer "Willkür" des Polizeibeamten erweckt, würde ich
im Zweifelsfall immer erst einen Staatsanwalt (keinen Rechtsanwalt)
anrufen und offiziell Beschwerde gegen den Polizeibeamten einlegen.
Der Staatsanwalt kann dann telefonisch sowohl meine als auch seine
Ansichten hören und ggfls. eine Entscheidung treffen.
Btw. ich verstehe nicht, daß viele Bürger sich gleich das Höschen naß
machen, nur weil sie von einer Amtsperson angesprochen werden.
Ich für meinen Teil werde auch in Zukunft nicht gleich stramm stehen.
Wir Bürger haben Rechte, von denen noch nicht einmal die Beamten
der Polizei Kenntnis haben. Und solange eine Sachlage nicht eindeutig
ist, werde ich auch zukünftig lieber einmal mehr nachfragen, bevor ich
freiwillig auf ein mir vieleicht unbekanntes zustehendes Recht verzichte.
natürlich musst du jetzt bei dem zuständigen staatsanwalt einspruch erheben, doch der (einspruch) kommt oft erstmal zu spät und muss, wenn sich die daten bereits in polizei gewahrsam befinden, vor gericht verhandelt werden.
In dem von mir beschriebenen Fall trifft dieser "Gefahr im Verzug" Paragraph aber garantiert nicht zu. Das Ereignis lag schon ein paar Tage zurück und in einem Thread wurde darüber diskutiert. Da fällt die Begründung für "Gefahr in Verzug" schon ziemlich kompliziert aus. Besonders weil der Zwischenfall selber nicht wirklich dramatisch war.
edit: bei maßnahmen durch gefahr im verzug erfolgt immer eine untersuchung, irgendwo gab es noch eine statistik mit unrechtmäßigen maßnahmen....mal suchenZuletzt geändert von Brian; 29.11.2007, 09:35.
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
Zitat von Brian Beitrag anzeigenbeschreibe den fall, denn gefahr kann immer in verzug sein.....
Ich kann mir da nicht wirklich vorstellen, dass dort Gefahr im Verzug ist. Der Vorfall lag wie gesagt schon einige Tage zurück und im Forum wurde nur darüber diskutiert. Es wird wohl kaum einer Untertauschen, nur weil er eine Anzeige wegen Landfreidensbruch befürchten muss.
Die Daten zu den Usern sind von der Seite gekommen. Bisher wurde aber nicht bekannt gegeben, welche Daten rausgegeben wurden und unter welchen Vorraussetzungen. Da die Seite hält sich da ziemlich bedacht.
Deshalb hat es mich interessiert, unter welchen Vorraussetzungen man Daten zu Usern rausgeben muss.
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AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?
Zitat von BigDevil Beitrag anzeigenEs gab eine große Veranstalltung einer Tuningfirma. An einem Abend gab es im Festzelt eine kleine Rangelei, bei der auch ein paar Flaschen geflogen sind. Verletzte gab es aber nicht wirklich. Die Polizei ist gekommen und hat ein paar Beteiligte festgenonnen. In der Woche danach wurde in dem Forum der Tuningfirma über diesen Zwischenfall diskutiert. Daraufhin haben ein paar der Beteiligte dieses Forums (ich bin nicht betroffen) Post von der Polizei bekommen.
Ich kann mir da nicht wirklich vorstellen, dass dort Gefahr im Verzug ist. Der Vorfall lag wie gesagt schon einige Tage zurück und im Forum wurde nur darüber diskutiert. Es wird wohl kaum einer Untertauschen, nur weil er eine Anzeige wegen Landfreidensbruch befürchten muss.
Die Daten zu den Usern sind von der Seite gekommen. Bisher wurde aber nicht bekannt gegeben, welche Daten rausgegeben wurden und unter welchen Vorraussetzungen. Da die Seite hält sich da ziemlich bedacht.
Deshalb hat es mich interessiert, unter welchen Vorraussetzungen man Daten zu Usern rausgeben muss.
gab es anzeigen wegen des vorfalls, wird es aber mit sicherheit eine richterliche absicherung gegeben haben.
gruß
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