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IP Adresse auf richterliche Anordnung?

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  • IP Adresse auf richterliche Anordnung?

    Ich hab mal eine Frage zur gesetzlichen Lagen von IP Adressen. Sagen wir ich hab ein Forum und die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft will die IP oder andere Daten des Users XY. Muss ich die so rausrücken oder kann ich auf eine richterliche Anordnung bestehen und muss sie auch nur dann rausgeben?
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  • #2
    AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

    ja das mußt du.

    Zusätzlich lese mal das : http://www.winfuture.de/news,36004.html
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    • #3
      AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

      Das hat ja eigentlich nichts mit dem Thema zu tun. Das Deutschland auf den Datenschutz und das Grundgesetz scheißt, ist mir schon klar.

      Also wenn die Polizei auf mich zukommt, muss ich ohne wenn und aber die Daten meiner User rausrücken. Ich kann auf keine richterliche Anordnung oder etwas in der Art bestehen?

      Man kotzt mich das an.
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      • #4
        AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

        ich gehe davon aus, daß die sich in dem Fall auf Gefahr im Verzug berufen können
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        • #5
          AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

          Gute Frage!
          Im Netz wird kolportiert das Daten nur über einen richterlichen Beschluss herausgegeben werden dürfen. Datenschutz etc.

          Taktisch wird die Polizei auch Lunex Argument der Gefahr in Verzug anwenden. Allerdings ein umgehendes Telefonat mit deinem Rechtsanwalt könnte das Ganze relativieren, sollte er denn ein bekannter Staranwalt sein...

          Wenn du keinen Anwalt hast oder nur ein Pfeiffe davon und dich weigerst die geforderten Daten der Polizei mitzuteilen, kannste sicher sein dass all deine Rechner für die nächsten 6 bis 12 Monate weg sind...Mit Pech etwa bis 2 Jahre.

          Was ist dir lieber?
          Deine Browserdaten +phpbb_que whois, IP, Domain free

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          • #6
            AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

            Hallo zusammen,

            bevor jetzt hier in diesem Thread eine Reihe von Halbwahrheiten
            und Vermutungen aufkommen, gebt mir bitte etwas Zeit.

            Da ich diesbezüglich auch nicht ganz sicher bin, werde ich nachher
            'mal ein Gespräch mit einem Staatsanwalt führen.

            Bislang bin ich aber der Meinung, daß die Polizei ohne einen
            richterlichen Beschluß nicht einfach aus reiner Willkür oder auf Grund
            einer vagen Vermutung weder die Daten eines Users verlangen darf
            geschweige denn die Beschlagnahme der Hardware durchführen kann.

            Dazu sollte man sich folgendes Beispiel vor Augen halten :
            Irgendein Ex-Mitarbeiter ruft bei der Polizei an und beschuldigt seinen
            ehemaligen Arbeitgeber, illegale Daten auf seinem System zu haben.
            Wenn jetzt die Polizei so ohne weiteres die Hardware beschlagnahmen
            dürfte und es sich nachher die Unschuld des Arbeitgebers herausstellt,
            wäre der wirtschaftliche Schaden für die Firma nicht abzusehen, wenn sie
            auf die Hardware angewiesen ist.

            Deshalb glaube ich, daß ohne eine ausführliche Ermittlung durch die
            Staatsanwaltschaft und einem darauf folgenden Beschluß eines Richters
            diese übereilte Vorgehensweise unterbunden werden soll.

            Ich werde euch nachher Bescheid geben, wie das Gespräch mit dem
            Staatsanwalt gelaufen ist. Bis dahin solltet ihr euch hier nicht mit
            irgendwelchen Vermutungen verunsichern.

            Gruß, Mike
            sigpic
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            • #7
              AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

              Wieso sollte die Polizei den meinen Rechner beschlagnahmen, wenn ich denen die IP-Adresse von einem meiner User nicht nennen will? Schließlich habe ich keinen Server bei mir zu hause. In diesem Fall bestrifft es auch nicht mich. Ich wollte es einfach nur wissen.

              Ich frage nur, weil es auf einer anderen Seite ein Streitgespräch gab. Da gab es auf einer großen Veranstalltung dieser Seite (ist ein Forum zu einer Firma) einen üblen Vorfall (Schlägerei). Nach diesem Festival gab es im dem Forum eine kleine Unterhaltung darüber und einige User haben auf Grund dieses Threads eine Anzeige bzw. eine Einladung zu einer Befragung bekommen. In diesem Fall kann man bestimmt nicht von diesem bescheurten "Gefahr in Verzug" sprechen, sondern von einer normalen Ermittlung.
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              • #8
                AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

                Hallo zusammen,

                gerade hatte ich ein Gespräch mit einem Staatsanwalt aus Oldenburg
                getätigt, dessen Ergebnis ich hier mal bekannt mache :

                In Bezug auf eine Beschlagnahmung von Hardware oder Verlangen der
                Herausgabe von User-Daten wollte / durfte er mir keine rechtsverbindliche
                Auskunft erteilen.
                Er hat aber durchblicken lassen, daß hierzu der §100 StPO nicht so ohne
                weiteres außer Acht gelassen werden könnte.

                § 100
                (1) Zu der Beschlagnahme (§ 99) ist nur der Richter, bei Gefahr im Verzug auch die
                Staatsanwaltschaft befugt.
                (2) Die von der Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme tritt, auch wenn sie eine
                Auslieferung noch nicht zur Folge gehabt hat, außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei
                Tagen von dem Richter bestätigt wird.
                (3) Die Öffnung der ausgelieferten Gegenstände steht dem Richter zu. Er kann diese
                Befugnis der Staatsanwaltschaft übertragen, soweit dies erforderlich ist, um den
                Untersuchungserfolg nicht durch Verzögerung zu gefährden. Die Übertragung ist nicht
                anfechtbar; sie kann jederzeit widerrufen werden. Solange eine Anordnung nach Satz
                2 nicht ergangen ist, legt die Staatsanwaltschaft die ihr ausgelieferten Gegenstände
                sofort, und zwar verschlossene Postsendungen ungeöffnet, dem Richter vor.
                (4) Über eine von der Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme entscheidet der nach §
                98 zuständige Richter. Über die Öffnung eines ausgelieferten Gegenstandes entscheidet
                der Richter, der die Beschlagnahme angeordnet oder bestätigt hat.
                Demnach hatte ich mit meiner Vermutung Recht und die Polizei als
                ausführendes Hilfsorgan hat selbst keinerlei Recht, die Daten-Herausgabe
                zu fordern oder die Hardware zu beschlagnahmen, wenn keine Anordnung
                der Staatsanwaltschaft oder ein richterlicher Beschluß vorliegt.
                (Diese Auskunft ist nicht rechtsverbindlich).

                Ich werde mich aber weiter um diese Thematik kümmern, da ich selbst
                an einer verbindlichen Auskunft interressiert bin.

                Gruß, Mike
                sigpic
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                • #9
                  AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

                  Zitat von sheeba1507 Beitrag anzeigen
                  Ich werde mich aber weiter um diese Thematik kümmern, da ich selbst an einer verbindlichen Auskunft interressiert bin.
                  Wäre wirklich nett, wenn du das machen würdest. Ich kann ja auch mal in einem anderen Forum fragen und meine Ergebnisse dann hier mitteilen.

                  Aber zumindest ist schonmal meine Vermutung bestätigt, dass sie die Daten nicht mal so eben fordern dürfen.
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                  • #10
                    AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

                    nein, gefahr im verzug berechtigt die polizei zu allem, denn der polizeibeamte kann selbst entscheiden ob gefahr im verzug ist oder nicht.

                    hinterher (aber auch währenddessen) müssen richter entscheiden ob das rechtens war....

                    vgl. Bundesverfassungsgericht - Urteil des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00
                    Zuletzt geändert von Brian; 29.11.2007, 08:45.
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                    • #11
                      AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

                      Das ist schon klar, aber er kann nicht mal eben so "Gefahr in Verzug" sagen und immer die Daten verlangen. Er kann schon, aber damit begeht er sich auf ziemlich dünnen Eis und wird früher oder später einbrechen.

                      In dem von mir beschriebenen Fall trifft dieser "Gefahr im Verzug" Paragraph aber garantiert nicht zu. Das Ereignis lag schon ein paar Tage zurück und in einem Thread wurde darüber diskutiert. Da fällt die Begründung für "Gefahr in Verzug" schon ziemlich kompliziert aus. Besonders weil der Zwischenfall selber nicht wirklich dramatisch war.
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                      • #12
                        AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

                        @Brian

                        Wenn aber der Verdacht besteht, daß diese sogenannte "Gefahr im Verzug"
                        eher den Anschein einer "Willkür" des Polizeibeamten erweckt, würde ich
                        im Zweifelsfall immer erst einen Staatsanwalt (keinen Rechtsanwalt)
                        anrufen und offiziell Beschwerde gegen den Polizeibeamten einlegen.

                        Der Staatsanwalt kann dann telefonisch sowohl meine als auch seine
                        Ansichten hören und ggfls. eine Entscheidung treffen.

                        @BigDevil

                        Der Begriff "Gefahr in Verzug" wird oftmals mißbraucht und sollte deshalb,
                        wie oben beschrieben, nicht einfach so hingenommen werden.
                        In dem von dir beschriebenen Fall ist er aber mit Sicherheit nicht mehr
                        zutreffend und eine Beschwerde wäre hier mehr als angebracht.

                        Btw. ich verstehe nicht, daß viele Bürger sich gleich das Höschen naß
                        machen, nur weil sie von einer Amtsperson angesprochen werden.
                        Ich für meinen Teil werde auch in Zukunft nicht gleich stramm stehen.

                        Wir Bürger haben Rechte, von denen noch nicht einmal die Beamten
                        der Polizei Kenntnis haben. Und solange eine Sachlage nicht eindeutig
                        ist, werde ich auch zukünftig lieber einmal mehr nachfragen, bevor ich
                        freiwillig auf ein mir vieleicht unbekanntes zustehendes Recht verzichte.

                        Gruß, Mike
                        (der kleine Rebell) :mrgreen:
                        sigpic
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                        • #13
                          AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

                          Zitat von sheeba1507 Beitrag anzeigen
                          @Brian

                          Wenn aber der Verdacht besteht, daß diese sogenannte "Gefahr im Verzug"
                          eher den Anschein einer "Willkür" des Polizeibeamten erweckt, würde ich
                          im Zweifelsfall immer erst einen Staatsanwalt (keinen Rechtsanwalt)
                          anrufen und offiziell Beschwerde gegen den Polizeibeamten einlegen.

                          Der Staatsanwalt kann dann telefonisch sowohl meine als auch seine
                          Ansichten hören und ggfls. eine Entscheidung treffen.

                          Btw. ich verstehe nicht, daß viele Bürger sich gleich das Höschen naß
                          machen, nur weil sie von einer Amtsperson angesprochen werden.
                          Ich für meinen Teil werde auch in Zukunft nicht gleich stramm stehen.

                          Wir Bürger haben Rechte, von denen noch nicht einmal die Beamten
                          der Polizei Kenntnis haben. Und solange eine Sachlage nicht eindeutig
                          ist, werde ich auch zukünftig lieber einmal mehr nachfragen, bevor ich
                          freiwillig auf ein mir vieleicht unbekanntes zustehendes Recht verzichte.
                          anordnungen der polizei sind erstmal zu beachten. steht er vor deiner wohnungstür und sagt was von "Gefahr in Verzug" kann er dich zwingen ihn reinzulassen und dich bei weigerung verhaften.
                          natürlich musst du jetzt bei dem zuständigen staatsanwalt einspruch erheben, doch der (einspruch) kommt oft erstmal zu spät und muss, wenn sich die daten bereits in polizei gewahrsam befinden, vor gericht verhandelt werden.

                          In dem von mir beschriebenen Fall trifft dieser "Gefahr im Verzug" Paragraph aber garantiert nicht zu. Das Ereignis lag schon ein paar Tage zurück und in einem Thread wurde darüber diskutiert. Da fällt die Begründung für "Gefahr in Verzug" schon ziemlich kompliziert aus. Besonders weil der Zwischenfall selber nicht wirklich dramatisch war.
                          beschreibe den fall, denn gefahr kann immer in verzug sein.....

                          edit: bei maßnahmen durch gefahr im verzug erfolgt immer eine untersuchung, irgendwo gab es noch eine statistik mit unrechtmäßigen maßnahmen....mal suchen
                          Zuletzt geändert von Brian; 29.11.2007, 09:35.
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                          • #14
                            AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

                            Zitat von Brian Beitrag anzeigen
                            beschreibe den fall, denn gefahr kann immer in verzug sein.....
                            Es gab eine große Veranstalltung einer Tuningfirma. An einem Abend gab es im Festzelt eine kleine Rangelei, bei der auch ein paar Flaschen geflogen sind. Verletzte gab es aber nicht wirklich. Die Polizei ist gekommen und hat ein paar Beteiligte festgenonnen. In der Woche danach wurde in dem Forum der Tuningfirma über diesen Zwischenfall diskutiert. Daraufhin haben ein paar der Beteiligte dieses Forums (ich bin nicht betroffen) Post von der Polizei bekommen.

                            Ich kann mir da nicht wirklich vorstellen, dass dort Gefahr im Verzug ist. Der Vorfall lag wie gesagt schon einige Tage zurück und im Forum wurde nur darüber diskutiert. Es wird wohl kaum einer Untertauschen, nur weil er eine Anzeige wegen Landfreidensbruch befürchten muss.

                            Die Daten zu den Usern sind von der Seite gekommen. Bisher wurde aber nicht bekannt gegeben, welche Daten rausgegeben wurden und unter welchen Vorraussetzungen. Da die Seite hält sich da ziemlich bedacht.

                            Deshalb hat es mich interessiert, unter welchen Vorraussetzungen man Daten zu Usern rausgeben muss.
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                            • #15
                              AW: IP Adresse auf richterliche Anordnung?

                              Zitat von BigDevil Beitrag anzeigen
                              Es gab eine große Veranstalltung einer Tuningfirma. An einem Abend gab es im Festzelt eine kleine Rangelei, bei der auch ein paar Flaschen geflogen sind. Verletzte gab es aber nicht wirklich. Die Polizei ist gekommen und hat ein paar Beteiligte festgenonnen. In der Woche danach wurde in dem Forum der Tuningfirma über diesen Zwischenfall diskutiert. Daraufhin haben ein paar der Beteiligte dieses Forums (ich bin nicht betroffen) Post von der Polizei bekommen.

                              Ich kann mir da nicht wirklich vorstellen, dass dort Gefahr im Verzug ist. Der Vorfall lag wie gesagt schon einige Tage zurück und im Forum wurde nur darüber diskutiert. Es wird wohl kaum einer Untertauschen, nur weil er eine Anzeige wegen Landfreidensbruch befürchten muss.

                              Die Daten zu den Usern sind von der Seite gekommen. Bisher wurde aber nicht bekannt gegeben, welche Daten rausgegeben wurden und unter welchen Vorraussetzungen. Da die Seite hält sich da ziemlich bedacht.

                              Deshalb hat es mich interessiert, unter welchen Vorraussetzungen man Daten zu Usern rausgeben muss.
                              es kommt darauf an was geschrieben wurde. waren drohungen oä. dabei, kann Gefahr im Verzug angenommen werden und dies auch auf längere sicht.

                              gab es anzeigen wegen des vorfalls, wird es aber mit sicherheit eine richterliche absicherung gegeben haben.

                              gruß
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                                Gestern, 23:20
                              • daggel
                                Eine horizontale Linie mit <hr> in css als bild mit wiederholung anzeigen?
                                Hallo,

                                ich bin neu hier und Webseiten-Anfänger. Trotzdem möchte ich in einem HR-Tag mit Css ein Bild anzeigen, dass nur horizontal über die gesamte Seite wiederholt wird.
                                HTML-Code:
                                  <!--<div id="bild2">      
                                <img src="..\Bilder\TrennungTranparentQuer.jpeg">
                                ...
                                Gestern, 15:44
                              • bodan
                                CloudFest Hackathon 2023 noch bis 23 März- mit innovativen Projekten
                                Hi liebe Homepage-Foren-Feunde,


                                hier ein kurzer Hinweis auf das CloudFest 2023

                                wie immer gibts eine Fülle von Angeboten am Fest. Da ist ganz ganz viel dabei!
                                ...unter anderem auch mit innovativen WordPress-Projekten: VS Code-Erweiterung für In-Browser-Entwicklung...
                                21.03.2023, 12:41
                              • PatX
                                Design Hilfe zu einer Form die ein PHP Script triggert
                                Ich würde mich über eure Meinung zu dem folgenden Szenario freuen:

                                Ich möchte ein Formular einrichten, das im Wesentlichen die folgenden Schritte triggert:
                                - Ein PHP-Skript ausführen
                                - Formulardaten in die WordPress-Datenbank meiner Website speichern
                                - KEINE anderen...
                                21.03.2023, 07:20
                              • Reservespieler
                                Website pflegen
                                Ein freundliches Hallo an alle,
                                Ich würde gerne von meinem Verein die Pflege der Website übernehmen da es auch einige Vorteile als aktives Mitglied hat. Das Problem ist nur das ich überhaupt keine Ahnung davon habe.
                                Daher hier meine Frage:
                                Wie funktioniert sowas und was muss ich...
                                18.03.2023, 16:48

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