Also ich bin grad in einer etwas misslichen Lage.
Ich bin Webmaster einer privaten Feuerwehrseite.
Inhaltlicher Verantwortlicher dieser aktuellen Seite, die ich erstellt habe ist Person A.
Ich erklärte mich bereit die alte Feuerwehrseite zu aktualisieren, die Person A erstellt hat.
Auf dieser Seite gab es auch einen Artikel über Hornissen mit 2 Bilder die ich von Person A übernommen hatte.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben von einer Person B, die mir vorwirft Urheberrechtsverletzung mit diesen beiden Bildern begangen zu haben (ist im Besitz der Negative).
http://www.hornissenschutz.de/grbilder/koenigi.htm ist ein Bild davon.
Er fordert dabei eine Summe von 50 Euro Schadnsersatz.
Auf Nachfrage sagte mir Person A, dass diese Bilder von einer anderen Feuerwehr Webseite stammen, bei der er aber keine Hinweise auf Copyright gesehen hat.
In dem Metadaten sind auch keine Hinweise auf den Urheber ersichtlich, so dass es für mich ausschaut, als hätte ich keine Möglichkeit gehabt zu erkennen, dass diese Bilder geschützt gewesen wären.
Person B sagt aber:
Die Bilder habe ich natürlich sofort von der Webseite nach dem Schreiben gelöscht.
Person A sagt, dass er es drauf ankommen lassen will und die Sache übernimmt. Er macht aber nichts, weil er meint Person B müsse erst einmal beweisen, dass er die Bilder von seiner Webseite genommen hat.
Er kann sich aber das leisten, weil er sehr viel Geld hat.
Ich als Schüler eher weniger und sehe mich hier zu Unrecht von ihm ins Kreuzfeuer gerückt obwohl mich keine Schuld trifft.
Wie seht ihr das?
Ich bin Webmaster einer privaten Feuerwehrseite.
Inhaltlicher Verantwortlicher dieser aktuellen Seite, die ich erstellt habe ist Person A.
Ich erklärte mich bereit die alte Feuerwehrseite zu aktualisieren, die Person A erstellt hat.
Auf dieser Seite gab es auch einen Artikel über Hornissen mit 2 Bilder die ich von Person A übernommen hatte.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben von einer Person B, die mir vorwirft Urheberrechtsverletzung mit diesen beiden Bildern begangen zu haben (ist im Besitz der Negative).
http://www.hornissenschutz.de/grbilder/koenigi.htm ist ein Bild davon.
Er fordert dabei eine Summe von 50 Euro Schadnsersatz.
Auf Nachfrage sagte mir Person A, dass diese Bilder von einer anderen Feuerwehr Webseite stammen, bei der er aber keine Hinweise auf Copyright gesehen hat.
In dem Metadaten sind auch keine Hinweise auf den Urheber ersichtlich, so dass es für mich ausschaut, als hätte ich keine Möglichkeit gehabt zu erkennen, dass diese Bilder geschützt gewesen wären.
Person B sagt aber:
IRRTUM, Sie sind im Impressum als Webmaster geführt, und es ist Ihre
Pflicht, festzustellen, ob die eingebundenen Bilder rechtmäßig beschafft und
verwendet werden! Den Ball jetzt hin und her zu spielen, bringt Sie nicht
weiter.
Pflicht, festzustellen, ob die eingebundenen Bilder rechtmäßig beschafft und
verwendet werden! Den Ball jetzt hin und her zu spielen, bringt Sie nicht
weiter.
Person A sagt, dass er es drauf ankommen lassen will und die Sache übernimmt. Er macht aber nichts, weil er meint Person B müsse erst einmal beweisen, dass er die Bilder von seiner Webseite genommen hat.
Er kann sich aber das leisten, weil er sehr viel Geld hat.
Ich als Schüler eher weniger und sehe mich hier zu Unrecht von ihm ins Kreuzfeuer gerückt obwohl mich keine Schuld trifft.
Wie seht ihr das?
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