Ergänzung zur Arbeitsordnung und zum Tarifvertrag
Krankheitsfall:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten sie auch zur Arbeit kommen können
Todesfall in der Familie:
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun und jemand anderes kann genauso die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne ein halbe Stunde frei, vorausgesetzt Sie sind mit der Arbeit fertig.
Eigener Todesfall:
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen wenn:
a: Sie uns zwei Wochen vor Ihrem Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
b: Sie uns spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
c: Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, daß Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operation:
Chirurgische Eingriffe an unseren Mitarbeitern sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung oder Veräderung eines Organs von Ihnen verstößt gegen den Arbeitsvertrag
Silber/goldene Hochzeit:
Für der artige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder 50 Jahre verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag:
Daß Sie geboren wurden ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in diesem Fall eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Mitarbeiter ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß
Die Geschäftsleitung#
Krankheitsfall:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten sie auch zur Arbeit kommen können
Todesfall in der Familie:
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun und jemand anderes kann genauso die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne ein halbe Stunde frei, vorausgesetzt Sie sind mit der Arbeit fertig.
Eigener Todesfall:
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen wenn:
a: Sie uns zwei Wochen vor Ihrem Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
b: Sie uns spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
c: Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, daß Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operation:
Chirurgische Eingriffe an unseren Mitarbeitern sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung oder Veräderung eines Organs von Ihnen verstößt gegen den Arbeitsvertrag
Silber/goldene Hochzeit:
Für der artige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder 50 Jahre verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag:
Daß Sie geboren wurden ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in diesem Fall eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Mitarbeiter ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß
Die Geschäftsleitung#
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